Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/120: Stabilisierungsprogramm 2017-2019 · 100 Seiten
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2.12 Weitere Massnahmen im Transferbereich des WBF
Die Massnahmen auf einen Blick
Der Bund trägt 65 Prozent der Verluste von gewerblichen Bürgschaftsorganisationen. Aufgrund der Erfahrungswerte und der aktuellen Wirtschaftslage kann der budgetierte Beitrag ab 2017 um rund 0,5–0,7 Millionen pro Jahr reduziert werden. Gleiches gilt für die Massnahme im Rahmen der Bürgschaftsgewährungen im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum, welche den Bundeshaushalt um weitere rund 0,1 Millionen entlastet.
Der Bund leistet jährlich Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung, aus welchem die Neue Regionalpolitik finanziert wird. Die vorgesehene Massnahme reduziert die Einlage des Bundes in den Fonds 2017-19 um rund 1,6–2,1 Millionen pro Jahr.
Aufgrund der nach wie vor günstigen Rahmenbedingungen auf dem Wohnungsmarkt können die Schätzungen für die vom Bund zu gewährenden Darlehen zugunsten der Emissionszentrale der gemeinnützigen Wohnbauträger (EGW) ab 2017 um rund 1,3–1,4 Millionen pro Jahr reduziert werden.
In Mio. CHF 2016 2017 20182019
FP 2016–2018 vom 20.8.2014:
SECO/A2310.0359 Gewerbliche Bürgschafts- 11,7 11,8 11,9
genossenschaften
SECO/A2310.0360 Bürgschaftsgewährung in 1,2 1,2 1,2
Berggebieten
SECO/A2310.0421 Neue Regionalpolitik 27,8 28,0 28,3
BWO/A4200.0128 Darlehen aus Garantiever- 7,8 8,1 11,0
pflichtungen
VA 2016 und prov. FP 2017–2019 vom 1.7.2015:
SECO/A2310.0359 Gewerbliche Bürgschafts- 8,2 8,3 8,4 8,5 genossenschaften
SECO/A2310.0360 Bürgschaftsgewährung in 0,8 0,8 0,8 0,8 Berggebieten
SECO/A2310.0421 Neue Regionalpolitik 27,9 27,9 27,9 27,9 BWO/A4200.0128 Darlehen aus Garantiever- 3,0 2,7 5,7 5,7 pflichtungen
Entlastung ggü. prov. FP 2017–2019 vom 1.7.2015:
SECO/A2310.0359 Gewerbliche Bürgschafts- 0,5 0,6 0,7 genossenschaften
SECO/A2310.0360 Bürgschaftsgewährung in 0,1 0,1 0,1 Berggebieten
SECO/A2310.0421 Neue Regionalpolitik 1,6 1,9 2,1 BWO/A4200.0128 Darlehen aus Garantiever- 1,4 1,3 1,3 pflichtungen