Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/120: Stabilisierungsprogramm 2017-2019 · 100 Seiten

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Beschreibung der Massnahmen

Mit der per 1. Januar 2016 in Kraft tretenden Verordnung über die Finanzhilfen für Ausbildungen im Bereich der Luftfahrt36 (VFAL) sollen Kandidatinnen und Kandidaten für Ausbildungen im Luftfahrtbereich beim BAZL finanzielle Unterstützung beantragen können. Die Obergrenze für die Höhe der Finanzhilfe beträgt maximal die Hälfte der anrechenbaren Ausbildungskosten. Da sich abzeichnet, dass in den kommenden Jahren für gewisse Ausbildungen ein geringer Bedarf als bisher erwartet besteht, sind Einsparungen von bis zu 3,5 Millionen pro Jahr möglich.

Im Energiebereich beteiligt sich der Bund an der Mitfinanzierung von Pilot- und Demonstrationsanlagen sowie Leuchtturmprojekten. Diese tragen dazu bei, neue und innovative Energietechnologien bekannt zu machen und deren Übergang in die kommerzielle Vermarktung zu erleichtern. Empfänger der betreffenden Fördermittel sind private und öffentliche Unternehmen. Durch die vorgesehene Kürzung wird das Projektvolumen im Bereich Technologietransfer von jährlich 35 Millionen um 2 Millionen reduziert.

Auf verschiedenen Krediten des BAKOM werden Korrekturen zur Optimierung des Mitteleinsatzes vorgenommen. Dies betrifft die Beiträge für das SRG-Auslandsangebot (Swissinfo, TV5, 3Sat, TVSvizzera.it), die Beiträge an Programmveranstalter mit hohem Aufwand für die Verbreitung von Programmen in Bergregionen sowie die Beiträge an verschiedene internationale Organisationen (namentlich International Telecommunications Union ITU, Universal Postal Union UPU, European Communications Office ECO, European Telecommunications Standards Institute ETSI). Ohne spürbare Auswirkungen auf die Leistungserbringung können dadurch Einsparungen von bis zu 1,6 Millionen pro Jahr erzielt werden.

2.16 Bahninfrastruktur

Die Massnahme auf einen Blick

Die Finanzierung von Betrieb, Substanzerhalt und Ausbau der Bahninfrastruktur erfolgt ab 2016 aus dem Bahninfrastrukturfonds (BIF). Die Massnahme besteht darin, die Einlage des Bundes in den BIF um 53,1 Millionen (2017), 84,5 Millionen (2018) und 93,5 Millionen (2019) zu kürzen. Diese Reduktion erfolgt auf der LSVA-Einlage, welche gemäss Artikel 87a BV37 (in Kraft ab 1.1.2016) höchstens zwei Drittel des Ertrags der Schwerverkehrsabgabe beträgt.

In Mio. CHF 2016 2017 20182019

FP 2016–2018 vom 20.8.2014:

BAV/A4300.0153 Einlage Bahninfrastruk-

turfonds 4 803,4 4 929,5 5 353,5

VA 2016 und prov. FP 2017–2019 vom 1.7.2015:

BAV/A4300.0153 Einlage Bahninfrastrukturfonds 4 553,0 4 704,5 5 174,0 5 378,6

36 SR 748.03

37 SR 101