Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/17: Änderung der Energieverordnung und der Stromversorgungsverordnung · 11 Seiten
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2. Ergebnisse der Anhörung
Grundsätzlich stimmt die Mehrheit der Teilnehmenden den Anpassungen generell zu (u.a. AG, BE, BL, BS, FR, LU, NW, OW, SZ, SH, ZG, GR, VS, UR, DSV, Electrosuisse, GGS, kf, SGV, Schweizerischer Städteverband, Swissmem, Swissolar, VSE). Viele verzichten nebst einem allgemeinen Einverständnis auf weitere ausführlichere Erläuterungen. Die EnDK enthält sich einer Stellungnahme.
2.1 Energieverordnung
2.1.1 Kostendeckende Einspeisevergütung
Zu den neuen KEV-Vergütungssätzen haben sich insgesamt 61 Anhörungsteilnehmende geäussert. Davon begrüssen 29 die Änderungen ausdrücklich, 20 stimmen den Änderungen mit Vorbehalten zu, elf lehnen die Änderungen ab und einer (Ökostrom Schweiz) hat sich enthalten.
Abgesehen vom Kanton GL unterstützen sämtliche Kantone die neuen Vergütungssätze, wobei die Kantone GE und VD Vorbehalte anbringen. Es wird zudem bestätigt, dass die Vergütungssätze der Marktentwicklung entsprechen (BE, BL, NW, SO, VS).
Die SPS und die GPS sind gegen eine Senkung der Vergütungssätze und betrachten die Absenkung als zu tief. Sie verweisen auf die 13 bis 14 prozentige Reduktion der Tarife bei grösseren Anlagen als ausschlaggebenden Grund. Die SVP lehnt die geplanten Änderungen ab, da mit einer Senkung der Vergütungssätze mehr KEV-Bezüger im System sein werden und dies zu höheren Kosten führt. Der FDP geht die Senkung der Vergütungssätze zu wenig weit. Sie fordert eine stärkere Senkung der Vergütungssätze.
Die Reduktion um 7% bei kleinen Anlagen wird in der Regel als vertretbar beurteilt. Zur Absenkung bei den mittleren und grossen Anlagen um 10% respektive 13 bis 14% nehmen viele Akteure kritisch Stellung. Verschiedene Anhörungsteilnehmende weisen darauf hin, dass die KEV-Vergütungen auch in Zukunft kostendeckend bleiben sollen, respektive mit den geplanten Anpassungen grosse Anlagen kaum noch kostendeckend sein werden (GE, VD, AEE, EKZ, FRC, fenaco, GPS, Pro Natura, SBV, SES, SKS, SSES, suissetec, Swisscleantech). Vor allem Anlagen im Contracting-Bereich seien in Zukunft zusätzlich unter Druck und unattraktiver. Aus diesem Grund fordert der Kanton GE eine moderatere Absenkung der KEV-Vergütungen.
Für die Gemeinde Lausanne bedeutet die erneute Senkung eine verlangsamte Entwicklung der Solarbranche und eine Schwächung der Arbeitsbedingungen. Andere Teilnehmende unterstreichen ebenso, dass die Solarbranche durch die Senkung stark unter wirtschaftlichen Druck geriete (ADEV, SPS, SIG, suissetec, Swisscleantech, Swissolar). Aufgrund dessen wird ein Rückgang der Qualität, Löhne und Arbeitssicherheit befürchtet.
Eine weitere Absenkung der Vergütungssätze soll durch höhere Kontingente kompensiert werden, da eine Erhöhung der Ausfallrate um 30% zu erwarten ist. Dies fordern u.a. FRC, GPS, Pro Natura, SES, SPS, SKS und WWF.
Für economiesuisse, Eco Swiss, FDP, regioGrid, SGV und Swisselectric erfolgt eine zu geringe Absenkung der Vergütungsätze. Ausserdem zeige ein Vergleich mit Deutschland, dass die Vergütungssätze in der Schweiz weiterhin auf einem sehr hohen Niveau sind. Aufgrund der stark divergierenden Vergütungssätze gegenüber Deutschland beantragt Swisselectric eine erneute Überprüfung der vorgeschlagenen Vergütungsätze.
EKZ und regioGrid plädieren für eine monatliche Senkung, damit der Druck zur Fertigstellung der Anlage auf einen bestimmten Zeitpunkt reduziert werden kann. Angesichts der erheblichen Lernkurve der PV-Technologie erfolgt die Anpassung der Vergütungssätze mit einer zehn beziehungsweise 16 monatigen Verzögerung zu langsam. Daher verlangt auch Swisselectric eine automatisierte Absenkung der KEV-Vergütungsätze auf monatlicher Basis.
Gemäss AEE, Swissolar und WWF sind die Referenzpreise deutlich zu tief angesetzt. Sie regen daher eine Anpassung insbesondere für PV-Anlagen der Grösse 30 bis 100 kW an.
Für den Kanton NE sowie GPS, ewz, SGV, Schweizerischer Städteverband, suissetec, Swissmem ist es nicht nachvollziehbar, warum die Fördersätze nur in einer Technologieklasse gesenkt werden. Anpassungen der Vergütungssätze sollen bei Biomasse, Wind-, und Kleinwasserkraft gleichzeitig Teil der Anhörung sein.