Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/17: Änderung der Energieverordnung und der Stromversorgungsverordnung · 11 Seiten

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Anlagen zwischen 30 und 100kW: Einbezug des Eigenverbrauchs

Der Einbezug des Eigenverbrauchs bei der Berechnung der PV-Vergütungssätze wird generell begrüsst (z.B. ewz, regioGrid). Eine Minderheit von Akteuren ist gegen den Miteinbezug des Eigenverbrauchs in der Berechnung, da der Eigenverbrauch individuell sehr unterschiedlich ausfalle (fenaco, GPS, SES).

In den Stellungnahmen wird der 40% Eigenverbrauchsanteil für die Berechnung der Vergütungssätze als sehr ambitioniert und zum Teil unrealistisch kritisiert (AEE, SBV, SKS, SSES, Swissolar, VESE, WWF). Deshalb sprechen sich die Akteure für eine fallspezifische Differenzierung oder auf eine Eigenverbrauchsquote von maximal 25% aus.

Ebenso wird der Energiebezugspreis von 21,5 Rp./kWh als unrealistisch beurteilt (VESE, WWF). Angesichts der geplanten Marktliberalisierung könne sich der Referenzpreis erheblich senken. Der VESE und WWF verlangen zudem, das Recht auf Eigenverbrauch in der EnV zu konkretisieren. So soll gesetzlich festgehalten werden, dass eine einzige Messstelle pro Areal genügt und Weiteres in der Freiheit des Grundeigentümers liegt.

Weshalb bei Anlagen mit mehr als 30 kW Leistung der Eigenverbrauch bei der Berechnung der KEV-Sätze berücksichtigt wird, bei kleineren Anlagen aber nicht, ist für den VSE unverständlich. Zugleich bemängelt der VSE, dass die Investitionskosten für kleine Photovoltaikanlagen (<30 kW) von Oktober 2015 bis Ende März 2017 gemäss Annahme des BFE auf dem gleichen Niveau bleiben. Die Investitionskosten seien bereits heute zu hoch angesetzt, wobei angesichts der Marktdynamik mit weiteren Preisreduktionen zu rechnen ist.

Aus Sicht des WWF werden zwar wichtige Details angepasst, allerdings wird das Gesamtbild des PV-Zubaus zu wenig beachtet. Im Zuge der eingeführten Einmalvergütung und Eigenverbrauchsregelung entstehen laut WWF Grössenklasseneffekte, aufgrund derer Dächer und Infrastrukturen nicht mehr optimal genutzt oder besonders effiziente Standorte gar nicht mehr genutzt werden.

Kritik und Offenlegung der Berechnungen

Die Angaben des BFE zur Berechnung der Vergütungsätze werden zum Teil als nicht nachvollziehbar und inkonsistent bemängelt. Laut VSE sind die Argumente des BFE nicht belegt und preistreibende Faktoren nur qualitativ dargestellt. Zudem fehle eine Beschreibung der Auswirkungen auf die Preise für PV-Anlagen. Deshalb fordern EKZ, regioGrid, der Schweizerische Städteverband,

Swisspower und der VSE ein transparentes Berechnungsmodell inklusive der Offenlegung von Annahmen und Berechnungsmethoden. Die EKZ schlägt für die Berechnung der KEV-Vergütungen eine neutrale Kommission bestehend aus Vertretern von Betreibern, Anlagenherstellern und des Bundes vor.

Der ADEV fehlt eine Marktanalyse, auf welcher die neuen Vergütungssätze basieren sollten. Deshalb beantragt sie, auf eine Absenkung der KEV-Tarife solange zu verzichten, bis eine Marktanalyse vorliegt.

Die Organisationen aus den Bereichen Cleantech und erneuerbaren Energien beantragen mit Unterstützung von der SPS einerseits eine Meldepflicht für Projektanten, die ihre zur KEV angemeldete Anlage nicht realisieren werden. Andererseits fordern sie, die Inbetriebnahmefrist für PV-Anlagen auf zehn Monate zu reduzieren (AEE, SPS, suissetec, Swisscleantech, Swissolar).

2.1.2 Einmalvergütung (EIV)

Die Mehrheit der Anhörungsteilnehmenden begrüsst die unveränderten Einmalvergütungsätze (JU, TG, TI, UR, AEE, FRC, GPS, HEV Schweiz, Pro Natura, SES, SKS, SPS, SSEV, Swisscleantech, Swissolar, VESE, WWF). So werde die EIV gegenüber der KEV attraktiver gestaltet.

Der Kanton ZH und economiesuisse beantragen hingegen eine Herabsetzung der Einmalvergütung. Swisscleantech gibt zu bedenken, dass sich der Schwerpunkt der realisierten Anlagen eher hin zu kleinen Anlagen auf Einfamilienhäusern verlagert, wo die Kosten pro produzierter kWh höher sind. Diese Entwicklung sei volkswirtschaftlich nicht optimal.

2.1.3 Publikation der Daten (Art. 3r)

Der Änderung wird mehrheitlich zugestimmt. 22 Akteure begrüssen die Publikation der Daten ausdrücklich (AR, AG, JU, SG, SH, SO, TG, TI, VD, UR, Berner Bauernverband, Centre Patronal, EKZ, InfraWatt, ISKB, kf, Scienceindustries, Schweizerischer Städteverband, SGS, SSES, Swissolar,