Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/25: Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) · 164 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 12Fedlex · Erläuternder Bericht
Zudem werden Frühinterventionsmassnahmen, Integrationsmassnahmen und Massnahmen beruflicher Art insgesamt häufiger und vermehrt Personen mit psychischen Erkrankungen zugesprochen. Die externe Evaluation weist zudem nach, dass eine rasche, unbürokratische, auf mündlichen Angaben beruhende Triagierung durch die IV-Stellen zur erfolgreichen Eingliederung und zur Verhinderung von Renten beiträgt.
Wiedereingliederungen in Folge IV-Revision 6a hinter Erwartungen
Hingegen sind die Erwartungen an die zusätzliche finanzielle Entlastungswirkung der IV-Revision 6a nicht erfüllt worden. Zum einen haben die zusätzlichen Anstrengungen zur Eingliederung von IV-Rentnerinnen und -Rentnern, bei denen ein entsprechendes Potenzial vermutet wird, den Rentenbestand nur in geringem Ausmass reduzieren. Zu beachten ist jedoch, dass eine genaue Bezifferung des Effekts dieses Engagements der IV nicht möglich ist, weil er sich nicht eindeutig von der übrigen Eingliederungstätigkeit getrennt erfassen lässt.
Zum anderen haben die besonderen Anstrengungen für die Wiedereingliederung von Rentnerinnen und Rentnern mit bestimmten, nicht objektivierbaren Krankheitsbildern (sogenannte pathogenetisch-ätiologisch unklare syndromale Beschwerdebilder ohne nachweisbare organische Grundlage, «Päusbonog») den Rentenbestand nur um 500 gewichtete Renten gesenkt. 2009 ging die IV von 4500 Renten aus. In den allermeisten Fällen wurden in der Überprüfung zusätzliche gesundheitliche Einschränkungen geltend gemacht (sogenannte Komorbidität), die den Rentenbezug aufgrund der aktuellen gesundheitlichen Situation rechtfertigen.
Der Forschungsbericht «Evaluation der Eingliederung und der eingliederungsorientierten Rentenrevision der Invalidenversicherung» weist jedoch nach, dass die IV-Revision 6a trotzdem eine positive Wirkung entfalten konnte: So hat sich die eingliederungsorientierte Perspektive nachhaltig in der Praxis verankert. Entscheidende Prozesse wie die interdisziplinäre Zusammenarbeit wurden vertieft, was zu einem Kulturwandel und damit zu einer verstärkten eingliederungsorientierten Sichtweise bei den Neuanmeldungen beiträgt.
Entwicklung bei Renten von psychisch Erkrankten und jungen Erwachsenen
Zwar nehmen Neurenten und Rentenbestand insgesamt ab. Statistische Auswertungen zeigen jedoch, dass dieser Rückgang bei einzelnen Altersgruppen und bestimmten invaliditätsrelevanten Leiden deutlich geringer ausfällt.
Grafik 2 zeigt die Entwicklung der IV-Neurenten in der Schweiz zwischen 2001 und 2014: Neurenten für Personen mit psychischen Leiden im Verhältnis zur versicherten Bevölkerung (Neurentenquote; rechte Skala) gingen bis 2006 bedeutend weniger rasch zurück, als bei den übrigen Gebrechen. Seit 2007 verläuft die Abnahme der Anzahl Neurenten aufgrund psychischer Leiden in etwa parallel zur Abnahme bei den übrigen Neurenten.