Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/25: Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) · 164 Seiten

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Erhalt von Arbeitsplätzen und Umplatzierungen im bisherigen Unternehmen als auch die Schaffung von Arbeitsplätzen bei neuen Arbeitgebern.13

Die die stärkere Eingliederungsorientierung der IV wird auch durch Evaluationsergebnisse bestätigt, insbesondere durch die beiden Forschungsberichte «Eingliederung vor Rente»,14 der eine Zwischenbilanz der 5. IV-Revision zog sowie «Evaluation der Eingliederung und der eingliederungsorientierten Rentenrevision der Invalidenversicherung»15, der eine definitive Bewertung der 5. IV-Revision sowie eine Zwischenbilanz der IV-Revision 6a liefert. Ein weiterer Bericht wird 2019 eine definitive Bewertung der Resultate der IV-Revision 6a ermöglichen.

Neben den Aktivitäten der IV tragen zudem weitere Faktoren zur Eingliederung bei. Dazu gehören durch das Bundesgesetz vom 13. Dezember 200216 über die Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG) angestossene Massnahmen. Sie verbessern die Rahmenbedingungen, die es Menschen mit Behinderung erleichtern, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und insbesondere selbstständig soziale Kontakte zu pflegen, sich aus- und fortzubilden und eine Erwerbstätigkeit auszuüben (Art. 1 Abs. 2 BehiG).

Rückgang der Neurenten durch 4. und 5. IV-Revision

Die Wirkung der 4. und 5. IV-Revision ist deutlich grösser als erwartet. 2014 wurden noch 14 200 gewichtete Neurenten zugesprochen (bei der Gewichtung der Renten werden unter dem Aspekt der Rentenkosten ganze Renten einmal gezählt, Dreiviertelsrenten 0,75-mal, halbe Renten 0,5-mal, Viertelsrenten 0,25-mal). Damit hat die Zahl der gewichteten Neurenten seit dem Höchststand 2003 (28 200) um rund 50 % abgenommen. Die Zahl der jährlichen gewichteten Neurenten hat sich seit 2012 bei rund 14 000 stabilisiert.

Von 2001 bis 2006 hatte die Anzahl IV-Rentnerinnen und -Rentner in der Schweiz von 212 100 auf 251 800 zugenommen. Zu dieser Steigerung hatte damals auch beigetragen, dass das AHV-Rentenalter der Frauen 2004 um ein Jahr erhöht wurde, womit in jenem Jahr weniger IV-Rentnerinnen zu AHV-Rentnerinnen wurden. Seither sank diese Zahl stetig auf noch 226 400 Personen im Jahr 2014. Gegenüber dem genannten Höchststand entspricht dies einem Rückgang von 25 400 (minus 10,1 %).

Der genannte Forschungsbericht «Evaluation der Eingliederung und der eingliederungsorientierten Rentenrevision der Invalidenversicherung» zeigt zur 5. IV-Revision, dass die IV seit 2008 häufiger mit Personen in Kontakt tritt, die noch nahe am Erwerbsprozess stehen. Davon zeugen bei insgesamt etwa gleichbleibender Anmeldequote das rückläufige Durchschnittsalter bei der Neuanmeldung sowie die Zunahme von Personen, die zum Zeitpunkt der Anmeldung noch erwerbstätig sind.

13 IVSK (2015): IV-Stellen toppen Resultat vom Vorjahr. Medienmitteilung vom 18.2.2015. Kann abgerufen werden unter: www.ivsk.ch > Medien.

14 Bolliger, Christian / Fritschi, Tobias / Salzgeber, Renate / Zürcher, Pascale / Hümbelin, Oliver (2012): Eingliederung vor Rente. Evaluation der Früherfassung, der Frühintervention und der Integrationsmassnahmen in der Invalidenversicherung. FoP-IV, Berichtnummer 13/12. Kann abgerufen werden unter: www.bsv.admin.ch > Praxis > Forschung > Forschungspublikationen > Invalidität / Behinderung.

15 Guggisberg, Jürg / Bischof, Severin / Jäggi, Jolanda / Stocker, Désirée / Portmann, Lea (2015): Evaluation der Eingliederung und der eingliederungsorientierten Rentenrevision der Invalidenversicherung. FoP-IV.

16 SR 151.3