Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/25: Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) · 164 Seiten
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Das Bildungssystem soll Schulabbrüche und frühe Übergänge zur IV verhindern.
Die OECD führt seit mehreren Jahren ein Forschungsprojekt zum Thema psychische Gesundheit und Beschäftigung durch. In diesem Rahmen wurde im Januar 2014 der Länderbericht «Psychische Gesundheit und Beschäftigung: Schweiz» veröffentlicht.17 Die OECD analysierte darin die Stärken und Schwächen der Schweiz in diesem Bereich und richtet Empfehlungen nicht nur an die IV, sondern an weitere relevante Teilsysteme: ans Gesundheits- und Bildungssystem, an den Arbeitsmarkt, an die Arbeitslosenversicherung (ALV) und die Sozialhilfe, sowie an die IIZ.
Arbeitsmarkt
Zum Arbeitsmarkt hält der Bericht fest, dass Arbeitgeber für den Umgang mit psychisch erkrankten Arbeitnehmern nicht optimal gerüstet sind. Betreffend Krankheitsmonitoring und Rückkehr an den Arbeitsplatz bestehen markante Unterschiede zwischen den Unternehmen. Dementsprechend gibt die OECD folgende Empfehlungen ab:
- Den Arbeitgebern adäquate Instrumente und Unterstützung zur Verfügung stellen, damit psychische Risiken am Arbeitsplatz angegangen werden können.
- Den Arbeitsplatz-Output überwachen (z. B. Personalfluktuation und krankheitsbedingte Abwesenheiten).
- Finanzielle Anreize für Arbeitgeber stärken, indem Krankentaggeldversicherungen ihre Prämie davon abhängig machen können, ob Arbeitgeber ihren Empfehlungen folgen.
- Die Anerkennung von psychischen Krankheiten als Berufskrankheiten in Erwägung ziehen oder zumindest die psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz erfassen und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften überwachen.
Invalidenversicherung
In Bezug auf die IV konstatiert die OECD, dass diese der Rolle der Arbeitgeber immer noch zu wenig Aufmerksamkeit schenkt und Arbeitnehmenden zu geringe Anreize bietet. Dementsprechend empfiehlt die OECD folgendes:
- Anstrengungen unternehmen, damit sich Arbeitgeber bei psychischen Problemen ihrer Angestellten rechtzeitig an die IV wenden.
- Arbeitsplatzbezogene Frühinterventionsmassnahmen ausbauen und vermehrt auf psychisch Erkrankte anwenden.
- Multidisziplinäre medizinisch-berufliche Abklärungen stärken.
- Arbeit lohnenswert machen, auch durch sinnvollen Einsatz von Teilrenten und der Aufhebung von Schwelleneffekten durch ein stufenloses Rentensystem.
17 OECD (2014): Psychische Gesundheit und Beschäftigung: Schweiz. FoP-IV, Berichtnummer 12/13. Kann abgerufen werden unter: www.bsv.admin.ch > Praxis > Forschung > Forschungspublikationen > Invalidität / Behinderung.