Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/25: Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) · 164 Seiten
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1.1.2 Entwicklungen in den letzten Jahren
Statistische Auswertungen zeigen folgendes:
Die Anzahl der Personen, denen eine Massnahme der beruflichen Eingliederung vergütet wurde, hat sich seit der 5. IV-Revision verdoppelt.
Die Anzahl der Neurenten hat sich in den letzten zehn Jahren halbiert.
Die Neurentenquote bei psychischen Erkrankungen ist jedoch nur sehr gering zurückgegangen.
Die Neurentenquote der 18- bis 24-Jährigen ist sogar stabil geblieben.
Diverse Gesetzesrevisionen seit 2004
Seit 2004 war die IV Gegenstand der folgenden Revisionen:
4. IV-Revision
Die 4. IV-Revision,3 die am 1. Januar 2004 in Kraft trat, führte die regionalen ärztlichen Dienste (RAD) sowie die Dreiviertelsrente ein. Sie verstärkte den Anspruch auf aktive Arbeitsvermittlung und förderte die Selbstbestimmung von Menschen mit einer Behinderung durch die Verdoppelung der Hilflosenentschädigung bei Personen, die zu Hause leben. Bei Neurenten wurde der Anspruch auf Zusatzrenten für die Ehepartner und -partnerinnen aufgehoben. Schliesslich wurde die Grundlage für die Interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ) geschaffen.
Straffung des IV-Verfahrens sowie Revision der Bundesrechtspflege
Massnahmen zur Straffung des IV-Verfahrens4 traten – harmonisiert mit der Totalrevision der Bundesrechtspflege5– am 1. Juli 2007 in Kraft. Sie ersetzten das Einspracheverfahren durch das Vorbescheidverfahren, führten die Kostenpflicht für das Verfahren vor dem kantonalen Versicherungsgericht ein und hoben den Fristenstillstand für das Verwaltungsverfahren und das Verfahren vor kantonalen Versicherungsgerichten auf.
5. IV-Revision
Die 5. IV-Revision6 trat am 1. Januar 2008 in Kraft und legte den Fokus auf die Eingliederung. Dazu wurde ein System zur Früherfassung und Frühintervention geschaffen sowie Integrationsmassnahmen zur Vorbereitung auf die berufliche Eingliederung eingeführt. Auch die Ausweitung der beruflichen Eingliederungsmassnahmen und die Schaffung von Anreizen für Arbeitgeber sind Teil dieser Eingliederungsorientierung der IV. Zudem wurden die laufenden Zusatzrenten gestrichen und bei Neurenten keine Karrierezuschläge mehr gewährt.
3 Botschaft des Bundesrates vom 21. Februar 2001 über die 4. Revision des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung. BBl 2001 3205
4 Botschaft des Bundesrates vom 4. Mai 2005 betreffend die Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (Massnahmen zur Verfahrensstraffung). BBl 2005 3079
5 Botschaft des Bundesrates vom 28. Februar 2001 zur Totalrevision der Bundesrechtspflege. BBl 2001 4202.
6 Botschaft des Bundesrates vom 22. Juni 2005 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (5. Revision). BBl 2005 4459.