Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/25: Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) · 164 Seiten

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Strategie Nachhaltige Entwicklung

In seiner «Strategie Nachhaltige Entwicklung» hält der Bundesrat die politischen Stossrichtungen seiner Nachhaltigkeitspolitik fest. Seit September 2014 wird die Strategie für die Jahre 2016-2019 überarbeitet. Sie ist in neun Handlungsfelder aufgeteilt.

Die Weiterentwicklung der IV trägt zu den folgenden drei Handlungsfeldern bei:

- «7. Soziale Sicherheit»: Der engste Bezug besteht zum Ziel, Systeme aufeinander abzustimmen und Angebote effizient zu nutzen, da mit der vorliegenden Revision einerseits bestehende Eingliederungsmassnahmen optimiert werden und Lücken zwischen Massnahmen gefüllt werden. Andererseits wird die Koordination mit anderen Akteuren gestärkt, die einen Beitrag zur sozialen Sicherheit leisten. Weiter leistet die Weiterentwicklung der IV einen Beitrag zum Ziel der finanziellen Konsolidierung, da sie einen Anstieg der Renten bei jungen Erwachsenen und psychisch eingeschränkten Versicherten verhindern kann. Zudem besteht ein Zusammenhang zum Ziel der Integration armutsgefährdeter und von Armut betroffener Menschen, da gesundheitlich eingeschränkte Personen diesbezüglich ein höheres Armutsrisiko haben und diese Revision ihre berufliche Eingliederung stärken soll.

- «8. Gesellschaftlicher Zusammenhalt und Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern»: Innerhalb dieses Handlungsfelds leistet die Weiterentwicklung der IV einen Beitrag zur beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung, was auch ihre soziale Eingliederung stärken kann;

- «9. Gesundheit»: Da psychisch erkrankte Personen einen Schwerpunkte der Revision darstellen und ihre berufliche Eingliederung auch positive Effekte auf den Gesundheitszustand haben kann, besteht ein Zusammenhang zum Ziel der Dämpfung der Krankheitslast psychischer Krankheiten. Schliesslich trägt die Weiterentwicklung der IV mit der Optimierung der medizinischen Massnahmen der IV zum Ziel der Koordination der Gesundheitsversorgung bei.

Fachkräfteinitiative

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) lancierte 2011 die Fachkräfteinitiative (FKI) und koordiniert sie innerhalb des Bundes und mit den Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt. 2013 beschloss der Bundesrat ein Massnahmenkonzept. Die FKI bündelt aber auch Massnahmen, die bereits früher eingeleitet wurden. Die Umsetzungsphase begann 2015 und dauert bis 2018. Vier Handlungsfelder stehen im Vordergrund der FKI: Höherqualifizierung, Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Schaffung guter Bedingungen zur Erwerbstätigkeit für ältere Arbeitnehmende sowie Förderung von Innovationen.

Am 19. Juni 2015 verabschiedete der Bundesrat einen Bericht zur FKI, in dem auch das Arbeitsmarktpotential von gesundheitlich eingeschränkten Personen und die Rolle der IV angesprochen werden.113 Gleichzeitig hiess der Bundesrat die Verein-

113 Bundesrat (2015): Fachkräfteinitiative – Stand der Umsetzung und weiteres Vorgehen. S. 13 und 48. Kann abgerufen werden unter: www.seco.admin.ch > Themen > Spezialthemen > Fachkräfteinitiative.