Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/25: Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) · 164 Seiten

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3.7.7 Ausgleichsfonds der Invalidenversicherung

Die Regelung betreffend Immobilien der IV-Stellen (vgl. Ziff. 1.2.5.5) fällt für den Ausgleichsfonds der IV kostenneutral aus. Zwar übertragen die IV-Stellen den Verwaltungsaufwand an den IV-Fonds, die entsprechenden Kosten werden jedoch weiterhin von den Verwaltungsrechnungen der IV-Stellen abgedeckt.

4 Verhältnis zur Legislaturplanung und zu nationalen Strategien des Bundesrats

4.1 Verhältnis zur Legislaturplanung

Die Vorlage ist weder in der Botschaft vom 25. Januar 2012111 zur Legislaturplanung 2011–2015 noch im Bundesbeschluss vom 15. Juni 2012112 über die Legislaturplanung 2011–2015 angekündigt, da damals noch die Umsetzung IV-Revision 6b, vorgesehen war. Jedoch ist die Aufnahme der Weiterentwicklung der IV in die Legislaturplanung 2015–2019 vorgesehen.

4.2 Verhältnis zur nationalen Behindertenpolitik

2004 ist das BehiG in Kraft getreten. In Ergänzung zur IV setzt es einen Schwerpunkt auf die Verbesserung der Zugänglichkeit. Die Förderung der Autonomie und der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen soll künftig noch verstärkt werden, wie dies auch der Forderung des Postulats Lohr vom 13. Dezember 2013 (13.4245 «Kohärente Behindertenpolitik»), entspricht. Zu diesem Zweck hat das EDI die Entwicklung einer nationalen Behindertenpolitik in die Wege geleitet. Diese zielt in erster Linie darauf ab, die bestehenden Massnahmen auf Bundes- und Kantonsebene besser aufeinander abzustimmen und das Zusammenspiel mit zentralen Handlungsfeldern wie der Bildung und der Arbeit zu verbessern. Die nationale Behindertenpolitik, die parallel zur laufenden Evaluation des BehiG entwickelt wird, wird dem Bundesrat im Herbst 2015 gleichzeitig zum vorliegenden Vernehmlassungsentwurf zur Weiterentwicklung der IV unterbreitet.

Die Massnahmen der Weiterentwicklung der IV leisten ebenfalls einen Beitrag zu einer nationalen Behindertenpolitik. Direkt fördern sie die Erwerbsfähigkeit der Versicherten. Eine Erwerbstätigkeit trägt ihrerseits jedoch auch zur gesellschaftlichen Integration bei.

4.3 Verhältnis zu anderen nationalen Strategien des Bundesrates

Nebst der Behindertenpolitik bestehen auch Bezüge der Weiterentwicklung der IV zu folgenden Strategien des Bundesrates:

111 BBl 2012 481

112 BBl 2012 7155