Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/25: Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) · 164 Seiten
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Schuldenrückzahlung bis spätestens 2030 abgeschlossen
Seit den 1990er Jahren stieg das Defizit der IV an und erreichte 2011 mit 14,9 Milliarden Franken einen Höchststand. Mit dem Bundesgesetz über die Sanierung der Invalidenversicherung wurde auf den 1. Januar 2011 ein selbständiger IV-Fonds mit einem Startkapital von 5 Milliarden Franken geschaffen. Die Schuldzinsen der IV beim AHV-Fonds werden von 2011 bis 2017 vom Bund übernommen. Zudem erhält die IV befristet bis 2017 die Einnahmen aus der Erhöhung der MWST um 0,4 Prozentpunkte.
2012 und 2013 zeigte das Jahresergebnis der IV einen Überschuss von jeweils knapp 600 Millionen Franken, 2014 sogar von über 900 Millionen Franken. Die Schulden der IV gegenüber dem AHV-Fonds konnten dementsprechend in diesen drei Jahren von ursprünglich 14,9 auf 12,8 Milliarden Franken reduziert werden. Gemäss aktuellen Projektionen wird die IV auch nach Auslaufen der MWST-Zusatzfinanzierung (ab 1.1.2018) eine ausgeglichene Rechnung präsentieren. Der bereits realisierte Rückgang bei den Neurenten wirkt sich je länger je stärker auf den Rentenbestand aus, da die Abgänge jedes Jahr höher liegen als die Zugänge.
Demnach zeigen Projektionen vom September 2015 trotz dem erwarteten Bevölkerungswachstum längerfristig weitgehend konstante Ausgaben. Zudem nehmen die Einnahmen im Rahmen der Wirtschaftsentwicklung jährlich leicht zu. Diese Entwicklungen resultieren auch nach Auslaufen der Zusatzfinanzierung in Überschüssen von jährlich mindestens dreistelligen Millionenbeträgen. Somit können die Schulden beim AHV-Fonds bis spätestens 2030 vollständig abgebaut werden. Die beiden folgenden geplanten Änderungen werden für die IV zwar Mehrkosten auslösen, das Stichjahr für die Schuldenrückzahlung jedoch nicht verzögern:
- Erhöhung des Referenzalters der Frauen von 64 auf 65 Jahre im Rahmen der Altersvorsorge 202018 (Revision des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 194619 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung, AHVG);
- Erhöhung der Obergrenze des versicherten Verdienstes im Rahmen der Revision der Verordnung vom 20. Dezember 198220 über die Unfallversicherung (UVV) per 1. Januar 2016.
1.1.5 Fazit und Handlungsbedarf
Das Fazit über die verstärkte Eingliederung und die Entwicklung der Neurenten und des Rentenbestandes fällt insgesamt positiv aus: Die IV legt den Fokus klar auf die Eingliederung und die Renten sind rascher gesunken als erwartet. Die umgesetzten Gesetzesrevisionen erlauben es der IV, ihren verfassungsmässigen Auftrag, insbesondere den Grundsatz «Eingliederung vor Rente», noch besser zu erfüllen.
Allerdings dürfen trotz dieses positiven Ergebnisses zwei wichtige Problempunkte nicht vergessen gehen: Die letzten IV-Revisionen zeigten bei den 18- bis 24- Jährigen und bei Personen mit psychischen Beeinträchtigungen nicht den erwarteten Erfolg. Bei diesen Versichertengruppen stellen sich gesamtgesellschaftliche Heraus-
18Botschaft des Bundesrates vom 19. November 2014 zur Reform der Altersvorsorge 2020.
BBl 2015 1.
19SR 831.10