Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/25: Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) · 164 Seiten

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forderungen. Die IV kann hier nur in Zusammenarbeit mit den Akteuren des Gesundheitswesens und der schulischen und beruflichen Bildung sowie mit den Arbeitgebern und den Partnerversicherungen Lösungen finden.

Die Zwischenbilanz der letzten IV-Revisionen zeigt Verbesserungspotenzial auf, das ausgeschöpft werden muss. Es besteht insbesondere folgender Handlungsbedarf:

- Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit psychischen Beeinträchtigungen benötigen koordinierte Begleitung.

- Die berufliche Eingliederung von Personen mit psychischen Beeinträchtigungen erfordert ein möglichst frühzeitiges Handeln, eine bedarfsorientierte und langfristige Beratung und Begleitung sowie auf den Einzelfall zugeschnittene Massnahmen.

- Zur erfolgreichen Eingliederung ins Berufsleben ist die konstruktive Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure unverzichtbar. Zu diesen Partnern gehören Arbeitgeber sowie Ärztinnen und Ärzte ebenso wie Schulen, Institutionen oder andere Sozialversicherungen. Ihre Koordination ist mit geeigneten Instrumenten zu fördern.

1.1.6 Ziel der Reform

Die Weiterentwicklung der IV bezweckt die Stärkung des Eingliederungspotentials und der Vermittlungsfähigkeit der folgenden Zielgruppen:

 Kinder (0 – 13): Die veraltete Liste der Geburtsgebrechen, deren Behandlung bei Kindern von der IV übernommen wird, soll aktualisiert werden.

 Jugendliche und junge psychisch erkrankte Versicherte (13 – 25): Sie sollen insbesondere an den Übergängen zwischen Schule, Ausbildung und Berufsleben besser unterstützt werden.

 Psychisch erkrankte Versicherte (25 – 65)_ Für sie sollen die Eingliederungsmassnahmen flexibilisiert und ergänzt werden.

 Über diese Zielgruppen hinweg soll die Koordination der beteiligten Akteure verbessert werden.

Das Ziel der Reform ist eine adäquate und koordinierte Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und psychisch erkrankten Versicherten – in Zusammenarbeit mit den beteiligten Akteuren – damit ihr Eingliederungspotenzial gestärkt und dadurch ihre Vermittlungsfähigkeit verbessert wird.

Zur Erreichung dieses Zieles sind drei Zielgruppen zu differenzieren, für die jeweils zugeschnittene Optimierungsmassnahmen vorgesehen sind. Grafik 5 visualisiert, welche Zielgruppe zu welchem Zeitpunkt entlang der Lebenslinie mit der IV in Kontakt tritt.

Zielgruppe 1: Kinder

Bei Kindern kann der erste Kontakt mit der IV ab Geburt entstehen, da die IV für sie die Kosten der Behandlung anerkannter Geburtsgebrechen abdeckt. Anspruch auf die Vergütung von Geburtsgebrechen besteht bis zum vollendeten 20. Altersjahr, wobei Kinder im Alter bis ca. 13 Jahre im Vordergrund stehen. Die Liste der Geburtsgebrechen ist jedoch veraltet und muss an den medizinischen Fortschritt angepasst werden.