Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/25: Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) · 73 Seiten
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der Arbeitslosenversicherung zu tragen, weil die betroffenen Personen keinen Anspruch mehr auf IV-Leistungen haben. Pro Infirmis und Avanti donne stimmen dem Vorschlag kommentarlos zu.
Weitere und nicht eingeladene Vernehmlassungsteilnehmer
Von den weiteren interessierten Kreisen haben sich 14 Vernehmlasser zum Vorschlag geäussert. Elf davon, wie beispielsweise die FMH, die SODK, die SSP SGP, die Schweizerische Gesellschaft für Laufbahn und Personalpsychologie aber auch andere mit einem kommentarlosen JA. mfe Haus- und Kinderärzte sind ebenfalls der Meinung, damit würden die Möglichkeiten deutlich erhöht, wieder in den ersten Arbeitsmarkt einzusteigen. Die von Swissmem geäusserte Anregung, nochmals zu prüfen, ob die Kosten anstatt von der IV von der ALV getragen werden sollten, wird von Pro Mente Sana als Forderung formuliert. Beide Vernehmlasser begrüssen aber den Vorschlag im Grundsatz.
3.5.5 Einführung eines stufenlosen Rentensystems
Variante A: ganze Rente ab IV-Grad 70 %, wie im aktuellen System; Variante B: ganze Rente ab IV-Grad 80 %, wie in der IV-Revision 6b vorgeschlagen.
a) Grundsatz Kategorie JA eher JA eher NEIN NEIN Total Kantone 14 7 0 324
Pol. Parteien 3 1 0 15
Städteverband etc. 1 1 0 02
Dachverbände Wirtschaft 2 1 0 25
Versicherungsinstitutionen 4 2 0 06
Behindertenorganisationen 1 2 2 712
Weitere und nicht Eingeladene 17 2 6 833
Total 42 16 8 2187
Anteil 48% 18% 9% 24% 100%
Eine Mehrheit der Vernehmlasser spricht sich für die Einführung eines stufenlosen Rentensystems aus. Zentrales Argument ist die Förderung der Eingliederung und die Verringerung von Schwelleneffekten und Fehlanreizen. Etwa ein Drittel der Vernehmlasser spricht sich gegen ein stufenloses Rentensystem aus. Hauptargumente sind hier, dass sich das System nicht konsequent am stufenlosen Rentensystem der Unfallversicherung orientiere und dass nicht Fehlanreize des heutigen bewährten Systems, sondern fehlende Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen das Problem seien.
Kantone
Von den 24 Kantonen, welche sich zur Einführung eines stufenlosen Rentenmodells geäussert haben sind 14 Kantone dafür (ZH, BE, LU, SZ, OW, NW, ZG, SO, GR, TG, TI, VS, GE, JU) bzw. 7 Kantone eher dafür (GL, FR, BL, AR, AG, VD, NE). Es wird begrüsst, dass dadurch die Schwelleneffekte verringert und die Arbeitsrealitäten besser berücksichtigt werden. Dies fördert die Eingliederung und stellt den Grundsatz sicher, wonach sich Arbeit immer lohnen soll. Immerhin geben aber einige der befürwortenden Kantone auch zu bedenken, dass der administrative Aufwand durch die prozentgenaue Berechnung des Invaliditätsgrades steigt und es zu mehr gerichtlichen Verfahren kommt. Dies birgt für GL das Potential,