Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/25: Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) · 73 Seiten
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Rechtsunsicherheiten zu schaffen. Aus diesem Grund befürworten etwa GL, AG und VD die Ausklammerung der Vorlage aus der Weiterentwicklung IV.
Auf der anderen Seite äusserten sich drei Kantone (UR, AI, SG) gegen die Einführung eines neuen Rentensystems. UR bevorzugt ein stufenloses Rentensystem, wie es die Unfallversicherung kennt. Für UR und AI müsste die Rente bereits ab einem tieferen Invaliditätsgrad als 40 Prozent beginnen. SG gibt zu bedenken, dass die heutigen Fehlanreize nur in wenigen Fällen bestehen und zudem diverse Personen trotzdem ihr Arbeitspensum erhöhen. Insgesamt würden die vorhandenen Schwellen mit dem neuen System nur teilweise eliminiert und das System sei schwer erklärbar. Zudem habe sich die heutige Rentenabstufung bewährt und eine Bemessung der Invalidität auf 1%-Schritte sei unmöglich und führe bloss zu einem Anstieg der heute schon zahlreichen Beschwerden vor kantonalen Gerichten und dem Bundesgericht.
In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien
Von den politischen Parteien sind BDP, CVP, FDP und SVP für oder eher für die Einführung eines stufenlosen Rentensystems. Auch hier wird argumentiert, dass dadurch Fehlanreize abgeschafft werden, Arbeit sich lohnen soll und die Einführung kostenneutral oder sogar mit Einsparungen verbunden ist.
Gegen die Einführung des stufenlosen Rentensystems ist die SPS, einerseits weil das System bereits in der parlamentarischen Beratung im Rahmen der IV-Revision 6b kontrovers diskutiert wurde und das Risiko besteht, damit auch das Fortbestehen der Weiterentwicklung IV zu gefährden. Es bestehe auch keine Notwendigkeit mehr für Einsparungen in der IV.
Ausserdem treffe das neue System hauptsächlich die Invaliditätsgrade zwischen 60 und 80%, diejenigen Personen also, welche am stärksten eingeschränkt sind. Dagegen wird auf der anderen Seite die Eintrittsschwelle nicht unter 40% gesenkt. Das Problem der Nichtausschöpfung der Restarbeitsfähigkeit hänge zudem hauptsächlich mit den fehlenden entsprechenden Stellen zusammen. Zudem sei zu bedenken, dass es zu einem Anstieg des administrativen Aufwandes und der gerichtlichen Verfahren kommen dürfte.
Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete
Der SGdeV und der SSV äussern sich beide für oder eher für die Einführung eines stufenlosen Rentensystems, da damit unliebsame Schwelleneffekte wegfallen. Der SSV bedauert jedoch, dass die Chance zur Eliminierung von Schwelleneffekten nicht besser genutzt wurde, indem ein wirklich stufenloses Modell wie in der UV eingeführt würde, bei welcher Renten bereits bei einem IV-Grad von 10% starten.
Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
SGV, SAV und FER sprechen sich für oder eher für die Einführung eines stufenlosen Rentensystems aus. Es würden störende Schwelleneffekte abgeschafft und Anreize zur Ausschöpfung der Restarbeitsfähigkeit verstärkt. Für die FER sind die vorgesehenen Massnahmen im Zusammenhang mit den laufenden Renten wichtig, um nicht ein erneutes Scheitern zu riskieren. Der SAV gibt dagegen zu bedenken, dass die Statistik des BFS zeige, dass die Arbeitsmarktbeteiligung von Menschen mit Behinderung mit 72% hoch sei und das stufenlose Rentensystem seine Wirkung nur entfalten könne, wenn die Schwelle zum Verzicht auf die Ausnützung der Restarbeitsfähigkeit genügend hoch angesetzt wird.
Travail.Suisse und SGB sprechen sich gegen die Einführung des stufenlosen Rentensystems aus. Geäussert werden sowohl politische wie inhaltliche Bedenken. So könnte das umstrittene stufenlose Rentensystem die ganze Vorlage verzögern, wenn nicht gefährden. Zudem bestehe die Gefahr, dass eine ansonsten sachorientierte Vorlage wieder zur Sparvorlage gemacht wird. Für den SGB überwiegen die Nachteile des stufenlosen Rentensystems,