Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/25: Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) · 73 Seiten

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Kantone

Die Kantone äussern sich zur Frage der Verlängerung des Schutzes der Versicherten im Fall von Arbeitslosigkeit nach Rentenrevision mehrheitlich mit JA oder EHER JA. Die Vorbehalte betreffen die Übernahme der zusätzlichen Kosten durch die IV (z.B. BE, ZG, SO, BL, AR, SG, GR, TI) und die Befürchtung einer unnötigen kostenintensiven Bürokratie (z.B. BE, GL, ZG, JU). Abgelehnt (UR, SZ) oder eher abgelehnt (ZH, NW) wird der Vorschlag mit dem Zweifel, ob eine Verdoppelung der Anspruchsdauer die Vermittlungschancen der Versicherten tatsächlich wesentlich zu erhöhen vermöge, und dem Hinweis, angesichts des kleinen finanziellen Volumens lohne sich der bürokratische Aufwand nicht. ZH hält fest, die Auswirkungen der Verdoppelung der Bezugsdauer von 90 auf 180 Taggelder auf die Systematik der ALV seien unabsehbar und müssten vorab genau geprüft werden. Die Massnahme würde zudem den Druck auf eine Erhöhung der Anzahl maximaler Taggelder bei anderen beitragsbefreiten Gruppen, die ebenfalls höchstens 90 Taggelder erhalten, vergrössern. AG schliesslich begrüsst den Vorschlag, hält indessen fest, es wäre besser, wenn diese Personen 260 Taggelder beziehen könnten. So wären sie beim Besuch von arbeitsmarktlichen Massnahmen denjenigen Personen gleichgestellt, welche an solchen Massnahmen gemäss Art. 59d AVIG teilnehmen können.

In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien

Seitens der in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien stimmt die BDP der Massnahme kommentarlos zu, während die SPS die Massnahme zwar begrüsst, jedoch nicht einsieht, warum die Kosten für die zusätzlichen Taggelder von der IV zu übernehmen seien: „Wir sind der Meinung, die Kostenverschiebung ist unnötig (namentlich aus administrativer Sicht), und beantragen, dass die Zusatzkosten weiterhin von der Arbeitslosenversicherung getragen werden.“

Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete

Schweizerischer Gemeindeverband und Schweizerischer Städteverband stimmen der Massnahme kommentarlos zu.

Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

Während der sgv/usam den Vorschlag mit der Begründung ablehnt, der Leistungsausbau koste viel und trage nichts zur Chancenerhöhung für eine erfolgreiche Wiedereingliederung bei, sondern behindere eine solche, stimmt der SAV dem Vorschlag eher zu, weil hinlänglich bekannt sei, dass gerade die Reintegration aus der Rente zwar gelingen könne, allerdings in der Regel sehr viel Zeit in Anspruch nehme. Der SAV fragt sich indessen, ob es nötig sei, dass die IV die Kosten übernehme, resp. dass dafür ein kompliziertes Abrechnungsverfahren zwischen Arbeitslosenversicherung und IV vorgesehen werde. SBV und SGB stimmen dem Vorschlag kommentarlos zu.

Versicherungsinstitutionen

Während die SUVA den Vorschlag kommentarlos unterstützt, begrüsst die IVSK die Massnahme zwar, ist aber der Meinung, die Kosten für die zusätzlichen 90 Taggelder seien nicht von der IV, sondern von der ALV zu bezahlen.

Behindertenorganisationen

Inclusion Handicap unterstützt die Verlängerung der Anspruchsberechtigung in der Arbeitslosenversicherung nach Aufhebung oder Reduktion einer Rente, ist aber der Auffassung, dass diese Leistung von der Arbeitslosenversicherung finanziell getragen werden soll, zumal die geschätzten Zusatzkosten von jährlich 1,2 Millionen Franken ca. 0,02 % der Ausgabe der Arbeitslosenversicherung ausmachen. Auch die FTIA ist der Meinung, diese Leistung sei von