Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/25: Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) · 73 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 57Fedlex · Ergebnisbericht

tende Neuabklärungen für die bisherigen Rentenbeziehenden und ihre Angehörigen vermieden werden können, und den IV-Stellen und Ausgleichskassen sowie den Pensionskassen ein unverhältnismässiger Mehraufwand und unzählige Gerichtsfälle erspart werden». Die IVSK lehnt die Massnahme ab. Sie ist der Meinung, ein jahrelanges Nebeneinander zweier Systeme sei administrativ äusserst aufwändig, sowohl personell als auch informatikmässig. Dies nicht nur für die IV-Stellen, sondern auch für die Ausgleichskassen. Darüber hinaus führe ein solches paralleles System zu Rechtsunsicherheit und wachsendem Unverständnis seitens der versicherten Personen. Die IVSK befürwortet daher die Einführung des neuen stufenlosen Rentensystems innert einer angemessenen Frist und die Besitzstandswahrung für Rentenbezügerinnen und -bezüger ab dem 55. oder 60. Altersjahr.

Die KKAK und die VVAK lehnen die Massnahme ebenfalls ab, weil sie zur Beibehaltung zweier unterschiedlicher Systeme während beinahe 50 Jahren führen würde.

Behindertenorganisationen

Alle teilnehmenden Behindertenorganisationen sind mit der Massnahme einverstanden (IN-SOS, SPV) oder eher einverstanden (AGILE, insieme, Pro infirmis, Inclusion Handicap, Procap, Integras, Schweizerische Multiple Sklerose Gesellschaft und avanti donne). Inclusion Handicap verlangt, „dass für Rentenbezügerinnen und Rentenbezüger, deren Rentenanspruch vor Inkrafttreten der Änderung entstanden ist, immer das bisherige Recht gilt“. Inclusion Handicap fordert ausserdem eine Besitzstandsgarantie ab 55 Jahren, AGILE und avanti donne bereits ab 50 Jahren. Avanti donne schreibt: „Auch über 50-jährige Personen werden auf dem heutigen Arbeitsmarkt nicht mehr in relevanter Zahl neu angestellt. Manche Betroffene können zudem aus gesundheitlichen Gründen keiner marktüblichen Erwerbsarbeit nachgehen. Dass diesen Menschen wegen eines rein fiktiven «Anreizes» über einen Systemwechsel die Rente gekürzt wird, können wir nicht unterstützen». Pro Infirmis ist der Meinung, das neue stufenlose Rentensystem könne nur auf bestehende Renten angewandt werden, wenn es für bisherige Rentner höhere Renten ermöglicht.

Weitere und nicht eingeladene Vernehmlassungsteilnehmer

Die überwiegende Mehrheit der weiteren Vernehmlassungsteilnehmer ist mit der Massnahme einverstanden (11/25) bzw. eher einverstanden (9/25). FMH und mfe finden, der administrative Aufwand, jede Rente neu zu berechnen, wäre unverhältnismässig und würde zu Unsicherheiten führen. Der VVP begrüsst die Massnahme, weil sie den Vorsorgeeinrichtungen einen erheblichen Mehraufwand erspare und „die beschriebenen Transaktionen von Altersguthaben des aktiven Teils bei Teilinvaliden vermieden werden können“.

Publica akzeptiert die Anwendung des stufenlosen Rentensystems nur auf BVG-Neurenten. Ausserdem schreibt Publica „Ves ist richtig, dass die Anwendung des neuen Systems auf die laufenden BVG-Renten zur Folge haben kann, dass dadurch eine Teilrente beziehende Personen Anspruch auf eine höhere Invalidenrente erhalten könnten. Wir weisen darauf hin, dass der Gesetzgeber im Rahmen der 1. BVG-Revision diesem Umstand nicht – oder jedenfalls nicht vollumfänglich – Rechnung getragen hat, und dass die Anwendung des stufenlosen Rentensystems auch – nicht bloss theoretische – Entlastungen der Vorsorgeeinrichtungen zur Folge haben könnte.“

Von den Befürwortern der Massnahme fordern einige, dass bei Inkrafttreten der Revision für die bestehenden Rentenbezügerinnen und -bezüger immer das bisherige Recht gelten solle (namentlich Pro Mente Sana, Schweizerischer Blindenbund, STV/AST, Gruppe Spenderherz), ohne besondere Bestimmung für die Überführung bestehender Renten in das neue System.