Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/25: Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) · 73 Seiten

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3.2 Zielgruppe 1, Kinder (0 – 13):

3.2.1 Aktualisierung der Geburtsgebrechensliste Kategorie JA eher JA eher NEIN NEIN Total Kantone 8 17 0 025

Pol. Parteien 2 0 1 03

Städteverband etc. 1 1 0 02

Dachverbände Wirtschaft 2 0 0 13

Versicherungsinstitutionen 1 2 0 03

Behindertenorganisationen 1 1 5 411

Weitere und nicht Eingeladene 13 4 9 430

Total 28 25 15 977

Anteil 36% 32% 19% 12% 100%

Die Mehrheit der Teilnehmenden, die sich zu dieser Frage geäussert hat, befürwortet die Massnahme (53 von 77). Rund die Hälfte davon hat indes Vorbehalte gegenüber gewissen vorgeschlagenen Kriterien. Stellungnahmen, die sich gegen diese Massnahme aussprechen, verweisen teils direkt auf den Standpunkt von Inclusion Handicap, so etwa AGILE, insieme, Gruppe Spenderherz und Pro Raris.

Kantone

Die 25 Kantone, die zu dieser Frage Stellung genommen haben, sind alle einverstanden,

bzw. eher einverstanden. Die Aktualisierung der Geburtsgebrechensliste wird von allen Kantonen, die Stellung genommen haben (25), grundsätzlich befürwortet und als notwendig erachtet, zumal die letzte umfassende Überarbeitung 1985 erfolgte. Acht Kantone (UR, SZ, FR, SG, VS, NE, GE, TG) unterstützen sie vorbehaltlos. Die anderen Kantone (ZH, BE, LU, OW, NW, GL, ZG, SO, BL, SH, AR, AI, GR, AG, TI, VD, JU) befürworten Kriterien, anhand derer präzis und transparent bestimmt werden kann, bei welchen Geburtsgebrechen eine Behandlung von der IV zu übernehmen ist. Sie äussern hingegen Vorbehalte gegenüber gewissen Kriterien wie «invalidisierend», «Schweregrad» und «Notwendigkeit einer komplexen und langdauernden Behandlung». In Bezug auf die Invalidisierung bemängeln sie, der erläuternde Bericht sei zu wenig explizit. Bei den beiden anderen Kriterien sei vor allem die Zuständigkeit der IV zu restriktiv. Elf Kantone (ZH, BE, LU, OW, NW, GL, ZG, SO, AI, AG, VD) setzen für ihre Zustimmung voraus, dass ihnen keine Mehrkosten entstehen. LU, GL und ZG wünschen weitere Einzelheiten in Bezug auf die finanziellen Auswirkungen.

In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien

Drei politische Parteien haben sich geäussert. BDP und CVP befürworten die Massnahme, die SPS ist eher dagegen. Sie lehnt insbesondere die vorgeschlagenen Definitionskriterien als zu restriktiv ab und spricht sich gegen die Kriterien «invalidisierend» und «Schweregrad» aus.

Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete

Die beiden Dachverbände der Gemeinden (Schweizerischer Städteverband und Schweizerischer Gemeindeverband) begrüssen die Massnahme. Der Schweizerische Gemeindeverband verlangt jedoch, dass die Kriterien den Geltungsbereich der IV nicht einschränken dürften, und dass auf die Kriterien «invalidisierend» und «Schweregrad» zu verzichten sei. Der Schweizerische Städteverband betont, dass die Massnahmen für die betroffenen Familien keine Zusatzkosten verursachen dürften.