Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/26: Totalrevision der Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA) · 42 Seiten

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Die SPO, die einzige Anhörungsteilnehmerin aus der Gruppe der Patienten, begrüsst die Verfeinerung des Risikoausgleichs mit dem Einbezug der PCG grundsätzlich. Auch der modifizierte Indikator Arzneimittelkosten sei wichtig, denn damit werde Risikoselektion verhindert. Hingegen spricht sich auch der SPO gegen die Mitlieferung der AHV-Nummer in der Datenlieferung aus, denn der Risikoausgleich könne mit der verlangten Pseudonymisierung und ohne AHV-Nummer berechnet werden.

Versicherer

Assura3 ist der Ansicht, dass die Vorlage überarbeitet werden muss, da sie unvollständig sei und Sachfehler enthalte. Der Risikoausgleich könne nicht isoliert betrachtet werden, sondern nur im Rahmen einer globalen Reflexion über das Hauptproblem des schweizerischen Gesundheitssystems: nämlich seine Kostenentwicklung. Assura ist der Meinung, dass das System – ohne Werkzeuge, mit denen die Versicherer parallel selbst auf die Kosten einwirken können – in einem Kostenausgleich zulasten des Risikoausgleichs bestehen werde und sie so die Vorgabe der Wirtschaftlichkeit der Gesundheitskosten, welche im KVG verankert ist, nicht optimal erreichen können. Assura befürchtet, dass das vorgeschlagene System, welches die Einsetzung einer gigantischen administrativen Maschinerie impliziere, schlussendlich keine tatsächliche Verfeinerung des Risikoausgleichs bewirke. Das vorgeschlagene System könne in den folgenden Punkten kritisiert werden: Inkompatibilität des Systems des Tiers garant mit dem Indikator PCG; Notwendigkeit einer Testphase vor der Umsetzung der Vorlage; Notwendigkeit, den Prozess zur Erstellung der PCG-Liste klar zu definieren und eine neutrale Instanz einzusetzen, welche die Beweggründe, die dazu geführt haben, kontrolliert; inakzeptable Beibehaltung des Indikators Arzneimittelkosten. Aus den genannten Gründen sei das vorgeschlagene System noch einmal in dem Sinne zu überdenken, wie es im Übrigen bereits im erläuternden Bericht erwähnt sei (Berücksichtigung von DRG), in Verbindung mit weiteren Massnahmen, welche die Kostenkontrolle effektiv fördern. Mit anderen Worten sei ein Gesetzespaket zu schnüren, das gleichzeitig auf verschiedenen Ebenen des Schweizer Gesundheitssystems ansetzt und dem Ziel verpflichtet ist, die Gesundheitskosten zu bewältigen.

Curafutura unterstützt die vorgelegte Totalrevision, sofern folgende Anpassungen vorgenommen werden:

 Vollständigkeit der Daten: Für die Berechnung der Schlusszahlungen seien jeweils die vollständigen Kostendatensätze heranzuziehen.

 Keine Übermittlung von Individualdaten an das BAG: Es bestehe weder ein ersichtlicher Grund noch eine formalgesetzliche Grundlage zur Übermittlung von Individualdaten an das BAG. Zur Wahrung der einschlägigen Bestimmungen der Gesetzgebung über den Datenschutz, namentlich zur Gewährleistung des Grundsatzes der Verhältnismässigkeit, sei die vorgesehene Bestimmung entsprechend anzupassen.

 Durchführung eines Probelaufs vor Einführung 2019: Um die korrekte Durchführung des Risikoausgleichs sicherzustellen, sei ein Probelauf durchzuführen. Dieser dürfe aber zu keiner Verschiebung des Einführungsdatums führen.

Groupe Mutuel4 begrüsst die Einführung des Morbiditätsindikators PCG, mit dem chronischen Krankheiten bei der Berechnung des Risikoausgleichs besser Rechnung getragen werden könne. Dennoch ermögliche es dieser Indikator im Rahmen des Tiers garant nicht, die Gesamtheit der Kosten zu berücksichtigen, namentlich wenn Rechnungen von den Versicherten ihrem Versicherer nicht eingereicht würden, weil die Franchise nicht erreicht wird. Auf der anderen Seite spricht sich Groupe Mutuel gegen die Einführung des Indikators Arzneimittelkosten aus, weil dieser nicht auf einen Risiko-, sondern einen Kostenausgleich ziele. Ausserdem

3 Mitglied von santésuisse, hat aber auch eine eigene Stellungnahme eingereicht.

4 Mitglied von santésuisse, hat aber auch eine eigene Stellungnahme eingereicht.