Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/26: Totalrevision der Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA) · 42 Seiten
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summenspiel entsteht und zwischen den Kantonen keine Zahlungen fliessen. Aus Datenschutzgründen spricht das CP sich aber gegen die Verwendung der AHV-Versichertennummer bei der Datenlieferung durch die Versicherer an die Gemeinsame Einrichtung aus.
Auch die FER unterstützt die Einführung des neuen Indikators PCG, der ihrer Ansicht nach den Risikoausgleich in geeigneter Weise verfeinern dürfte. Sie befürwortet ferner die Einbindung der EAK im Prozess der Erarbeitung der PCG-Liste. Die FER stellt sich nicht gegen die Beibehaltung des Indikators Arzneimittelkosten. Aus Gründen der Kohärenz müsse die Kostenschranke, die vom EDI festgelegt wird, den durchschnittlichen Kosten entsprechen, die durch den Konsum von auf der PCG-Liste aufgeführten Medikamenten entstehen. Die FER unterstützt die neue Berechnungsmethode, die der Einführung der neuen Morbiditätsindikatoren Rechnung trägt und gleichzeitig ein kantonales Nullsummenspiel garantiert.