Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/26: Totalrevision der Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA) · 42 Seiten
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5 Ergebnisse der Anhörung zu einzelnen Artikeln oder Abschnitten5
5.1 1. Abschnitt: Indikatoren der Morbidität
Nach Ansicht von ACSI und FRC wird das System durch diese neue Verfeinerung des Risikoausgleichs noch komplexer, ohne dass aber die Mechanismen der Risikoselektion endgültig beseitigt würden. Je zahlreicher und komplexer die Indikatoren, desto komplexer werde es sein, deren Einhaltung und Wirksamkeit zu kontrollieren. Ausserdem seien Versicherer, die über mehr Mittel und Möglichkeiten verfügen, immer noch besser positioniert, um die Schwachstellen im System zu finden und auszunutzen. FRC und ACSI verweisen dazu auf gewisse Gruppen von Arzneimitteln, die für Personen mit hohem Risiko gedacht seien und zu Beiträgen berechtigen, die aber auch Personen mit lediglich einem niedrigen Risiko verschrieben werden könnten.
Artikel 1 Indikatoren
Economiesuisse begrüsst den Einbezug des mit Daten aus dem ambulanten Bereich gebildeten Indikators PCG als Dauerlösung, erachtet jedoch den modifizierten Indikator Arzneimittelkosten als unnötig.
Der BEKAG und der VLSS erscheinen die Indikatoren nach Artikel 1 des Entwurfs nun ausreichend.
Die FMH unterstützt den Einbezug weiterer Indikatoren wie PCG, um eine sinnvolle Verfeinerung des Risikoausgleichs zu erreichen. Für die FMH ist jedoch entscheidend, dass der Einbezug von neuen Indikatoren auch tatsächlich zu einem verbesserten Risikoausgleich führt.
Für Assura führt die Einführung des Indikators PCG allein – ohne dass die Versicherer gleichzeitig adäquate «Hebel» erhalten, um bei den Gesundheitskosten anzusetzen – nur zu einer wenig sinnvollen Verkomplizierung des Risikoausgleichs. Assura hebt die mangelnde Vorhersehbarkeit hervor, die der Indikator PCG für Versicherer wie Assura bedeutet, die das System des Tiers garant anwenden und deren Versichertenbestand einen hohen Anteil an Versicherten mit hohen Franchisen umfasst. Assura verlangt, dass zu diesem Thema eine Folgenabschätzung durchgeführt und Lösungen gefunden werden. Assura ist ausserdem der Ansicht, dass die Beibehaltung des Indikators Arzneimittelkosten ein negativer Anreiz (z. B. bei Verhandlungen der Arzneimittelpreise) und nicht sachdienlich sein könnte (z. B. in Bezug auf die neuen Behandlungsmethoden gegen Hepatitis C, welche eine rasche Genesung ermöglichen). Das Nebeneinander der beiden Kriterien PCG und Arzneimittelkosten führe zu einer Fokussierung auf Arzneimittel im ambulanten Bereich – auf Kosten anderer Behandlungsarten. Schliesslich präzisiert Assura, dass es aufgrund der möglichen Interferenzen zwischen dem Indikator Aufenthalt in einem Spital oder Pflegeheim und dem Indikator PCG zwingend sei, dass während Spitalaufenthalten abgegebene Arzneimitteldosen den PCG zugeordnet werden.
Groupe Mutuel begrüsst die Einführung des Morbiditätsindikators PCG, mit dem chronischen Krankheiten bei der Berechnung des Risikoausgleichs besser Rechnung getragen werden könne. Dennoch ermögliche es dieser Indikator im Rahmen des Tiers garant nicht, die Gesamtheit der Kosten zu berücksichtigen, namentlich wenn Rechnungen von den Versicherten ihrem Versicherer nicht eingereicht würden, weil die Franchise nicht erreicht wird. Auf der an-
5 Der RVK äusserte sich zur Einführung des Indikators PCG sowie zur Beibehaltung des Indikators Arzneimittelkosten im Allgemeinen. Betreffend die einzelnen Bestimmungen der Verordnung schliesst er sich den Bemerkungen und Änderungsanträgen von santésuisse vorbehaltlos an. Er ist somit in diesem Kapitel in «santésuisse» mitenthalten. Wenige Male ist er zusätzlich separat aufgeführt.