Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/26: Totalrevision der Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA) · 42 Seiten
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deren Seite spricht sich Groupe Mutuel gegen die Einführung des Indikators Arzneimittelkosten aus, weil dieser nicht auf einen Risiko-, sondern einen Kostenausgleich ziele. Buchstabe e sei demnach zu streichen.
Der RVK begrüsst die Einführung von PCG, steht dagegen der Beibehaltung des Indikators Arzneimittelkosten kritisch gegenüber.
Die Mehrheit der Versicherer von santésuisse begrüsst grundsätzlich das Abbilden von chronischen Krankheiten mittels PCG im Risikoausgleich. Für eine Minderheit der Versicherer sind PCG jedoch nicht geeignet, den Risikoausgleich zu verbessern. Insbesondere im Bereich Tiers garant könnten von Versicherten, welche den Selbstbehalt nicht erreichen und deshalb ihre Rechnungen beim Versicherer nicht einreichen, Informationen nicht in den Risikoausgleich einfliessen, was eine Verzerrung der Resultate ergebe. Diese Problematik sei im Entwurf der VORA nicht gelöst. Für eine Minderheit der Versicherer ist Buchstabe e zu streichen, da ein Ausgleich von Arzneimittelkosten keine Risiken ausgleiche, sondern ein reiner Kostenausgleich sei.
Artikel 3 Indikator Aufenthalt in einem Spital oder Pflegeheim
AI und TG weisen darauf hin, dass der Indikator Aufenthalt in einem Spital oder Pflegeheim als Fehlanreiz oder «Nebenwirkung» zu vermehrten Hospitalisationen führen könne, da der Versicherer für diese Versicherten aus dem Risikoausgleich entschädigt werde.
Die GE KVG ist der Ansicht, dass in der VORA festgelegt sein sollte, wie ein Aufenthalt während der Nacht über den Jahreswechsel zu berücksichtigen ist. Entweder sei dieser dem neuen oder dem alten Jahr zuzurechnen. Die GE KVG habe dies bisher in ihrem Leitfaden geregelt. Sie schlägt vor, Abs. 4 mit einem Buchstaben c. wie folgt zu ergänzen:
c. Ein Aufenthalt während der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar wird jeweils dem alten Kalenderjahr zugerechnet.
Artikel 4 PCG-Liste
ACSI und FRC sind der Auffassung, dass es angesichts der Komplexität der Aufgabe, der Grösse und der raschen Entwicklung des Arzneimittelmarktes sowie dem medizinischen Fortschritt illusorisch sei zu glauben, dass die PCG-Liste effizient und wirksam sein und bleiben werde. Zudem entstünden durch die Aktualisierung der Liste, mit der externe Expertinnen und Experten beauftragt werden sollen, Kosten, die FRC und ACSI lieber in die Gesundheitsförderung investiert sähen.
Die FMH erachtet es als unbedingt notwendig, zur vorgesehenen EDI-Verordnung und PCG-Liste im Rahmen einer Anhörung Stellung nehmen zu können. Die der PCG-Liste zu Grunde liegenden Studien und deren Ergebnisse seien den Anhörungsteilnehmern offen zu legen.
Für die SPO ist wichtig, dass die PCG-Liste jährlich angepasst wird.
Assura ist der Ansicht, dass die Bestimmung überarbeitet und klarer formuliert werden muss. Es müsse klar angegeben werden, auf welchen Grundlagen das EDI die PCG-Liste erlasse, welcher Prozess dabei gelte und wie die Liste revidiert werde. Ferner empfiehlt Assura die Schaffung einer neutralen Instanz, welche die Tätigkeit des EDI in diesem Bereich beaufsichtigt. Die Krankenkassen sollen Eingaben an diese Instanz richten können.
Abs. 1 :