Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/38: Änderung des Fernmeldegesetzes (FMG) · 130 Seiten

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[TLD]) registriert, davon 134 Millionen unter den Länderdomains (country-code TLD [ccTLD]). Unter der Domain .ch gab es Ende 2014 knapp 2'000'000 Domainnamen (SWITCH 2015). Hinzu kommen .swiss-Adressen. Mit der neuen generischen Internetdomain (generic Top-Level Domain [gTLD]) .swiss, die vom Bund verwaltet wird, soll in erster Linie die Sichtbarkeit von "Swiss made" bei Schweizer Unternehmen und ihren Produkten oder Dienstleistungen gefördert werden.

Das Problem besteht darin, dass die derzeit für die Adressierungselemente, insbesondere für die Domainnamen, geltenden rechtlichen Bestimmungen hauptsächlich auf Bundesratsverordnungen beruhen, die sich auf eine relativ grosszügige Auslegung von Artikel 28 FMG stützen. Es kann also nicht ausgeschlossen werden, dass die Bestimmungen aufgrund einer ungenügenden formellgesetzlichen Grundlage angefochten werden. Solche Beanstandungen könnten, falls sie vor den zuständigen gerichtlichen Instanzen weiterverfolgt werden, das aktuelle Adressierungssystem vollständig in Frage stellen. Ein solcher gerichtlicher Entscheid, der keineswegs ausgeschlossen ist, könnte erhebliche negative wirtschaftliche Folgen haben (die allerdings schwer zu beziffern sind).

Zusätzlich zu dieser Frage der Rechtssicherheit, welche sämtliche Bestimmungen im Bereich Adressierungselemente betrifft, stellen sich teils weitere Fragen. Gewisse hoheitliche Aufgaben in diesem Bereich wurden vom BAKOM an Dritte delegiert. Gesetzt den Fall, dass der Dritte seine Aufgaben plötzlich nicht mehr oder nicht mehr in der erforderlichen Form wahrnimmt, besteht derzeit keine (gesetzliche) Grundlage, um alternative Akteure zur Übernahme dieser Aufgaben zu verpflichten. Entsprechend kann es mit nicht vernachlässigbarer Wahrscheinlichkeit zu in der Länge nicht unbeträchtlichen Ausfällen bei der Verwaltung von Adressierungselementen kommen. Delegiert ist unter anderem die Registry-Funktion für die ccTLD .ch. Ein Ausfall von .ch-Adressen hätte bereits kurzfristig massive makroökonomische Rückwirkungen zur Folge.

Bei der ebenfalls in diesen Bereich fallenden Regulierung von Verzeichnisdiensten bestehen gewisse Defizite. Es ist unter anderem jeweils bei der Erhebung von Daten für öffentliche Verzeichnisdienste für Konsumentinnen und Konsumenten eher unklar, welche Daten der Regulierung unterliegen und welche Daten ausschliesslich kommerziell genutzt werden.

Die vorgeschlagene Revision bezüglich der Adressierungselemente rechtfertigt sich vor allem durch ein überwiegendes öffentliches Interesse.

Weiter haben sich seit dem World Summit on the Information Society (WSIS [2005]) von Genf im Jahr 2003 und Tunis im Jahr 2005 die Regierungen weltweit darauf geeinigt, dass die Anspruchsgruppen gemeinsam, aber in ihren jeweiligen Rollen, an der Weiterentwicklung der Verwaltung der Internet Kernressourcen sowie an der Festlegung der Spielregeln im Internet im Allgemeinen (Internet-Gouvernanz) arbeiten sollen. Die wichtigsten Foren in diesem Bereich sind das Internet Governance Forum (IGF) der UNO sowie der Europäische Dialog zur Internet-Gouvernanz (EuroDIG). Daneben gibt es eine Reihe kleinerer Multistakeholder-Thinktanks, welche sich mit Internet-Gouvernanz-Themen befassen. Darunter ist z. B. die für Internet-Gouvernanz-Fragen zuständige UNO Kommission für Wissenschaft und Technik im Dienste der Entwicklung (CSTD) in Genf, welche sich seit dem WSIS für alle Anspruchsgruppen geöffnet hat.