Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/38: Änderung des Fernmeldegesetzes (FMG) · 130 Seiten

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3.3.2.2 Internationales Roaming

Änderung der Abrechnungsmodalitäten (insbesondere Pflicht zur sekundengenauen Abrechnung bzw. zur Abrechnung auf Kilobyte) für Mobilfunkanbieterin-

nen (Art. 12abis Abs. 1)

Die Transparenz für die Konsumentinnen und Konsumenten wird erhöht bzw. es sinken die durch sie zu tragenden Transaktionskosten. Die effektiv bezogenen Minuten bzw. das effektiv bezogene Datenvolumen wird mit den abgerechneten Leistungen deckungsgleich.

Möglichkeit zur Einführung von strukturellen und/oder technischen Massnah-

men (Art. 12abis Abs. 1)

Durch diese Massnahme könnten die Haushalte vor allem bei Auslandreisen in die EU potenziell von den Resultaten einer erhöhten Wettbewerbsdynamik profitieren, darunter allenfalls einer gestiegenen Auswahl und tieferen Preisen.

3.3.2.3 Notrufdienst

Mögliche Ausdehnung auf weitere Fernmeldedienste und detailliertere Regelung von Leitweglenkung und Standortidentifikation (Art. 20)

Die Haushalte bzw. Personen des ganzen Landes könnten in Notsituationen von verbesserten Notrufdiensten profitieren.

3.3.2.4 DNS und Internet-Gouvernanz

Gewährleistung von Rechtssicherheit (insbesondere werden Verordnungsbestim-

mungen auf Gesetzesebene gehoben) und Möglichkeit zur Verpflichtung Dritter zur Wahrnehmung delegierter Aufgaben (Art. 28, 28a und 28b)

Die Haushalte sind indirekt als Nutzer von Adressierungselemente von der Vorlage betroffen und profitieren im Bereich der .ch-Adressen von einer höheren Ausfallsicherheit.

Verbesserung der Transparenz gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten bzgl. regulierten und kommerziellen Verzeichnisdienstleistungen (Art. 12d, 21 und 21a)

Die Konsumentinnen und Konsumenten erfahren eine erhöhte Transparenz bzgl. der Frage, ob es sich um regulierte oder kommerzielle Verzeichnisdienstleistungen handelt.