Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/38: Änderung des Fernmeldegesetzes (FMG) · 130 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 107Fedlex · Erläuternder Bericht

Verpflichtung für FDA, über Jugendschutzmassnahmen zu informieren, angestrebt. Zudem dürfte sich der Wissensstand der Eltern im Bereich Telekommunikation verbessern. Missbrauchsfälle dürften bei einer sensibilisierten Kundschaft eher abnehmen.

Pflicht für FDA zur Veröffentlichung von Informationen über die Qualität ihrer Dienste und, im Falle einer unterschiedlichen Behandlung von Daten bei deren Übertragung (Beeinträchtigung der Netzneutralität), öffentlich zu informieren sowie Publikationsmöglichkeit des BAKOM (Art. 12a)

Die Informationsasymmetrien betreffend die Qualität der Dienste, resp. betreffend die Datenbehandlung werden verringert, wodurch die Kundinnen und Kunden qualifiziertere Kaufentscheidungen treffen und ihre Präferenzen treffsicherer befriedigen können.

3.3.2.7 Frequenzen und Anlagen

Aufhebung der generellen Konzessionspflicht bei Frequenznutzungsrechten bzw. Einführung des Prinzips der Konzessionsbefreiung (Art. 22 Abs. 1)

Unter anderem können die Haushalte profitieren. Speziell zu erwähnen ist die Anpassung, gemäss welcher bei bestimmten Frequenznutzungen neben der Konzessionierung auch auf die Meldepflicht verzichtet werden soll (LE). In den 4757 davon betroffenen Konzessionen sind die Amateurfunker enthalten.

Ermöglichung einer flexiblen und vereinfachten Übertragung von Frequenznut-

zungsrechten in verschiedenen Ausprägungen (Art. 24d Abs. 1 - 4)

Indirekt profitieren potenziell auch die Haushalte, falls eine verbesserte Allokation von Frequenznutzungsrechten zu einem verbesserten Preis-/Leistungsverhältnis ihrer Mobilfunkdienstleistungen führt.

3.3.3 Auswirkungen auf Organisationen

3.3.3.1 Notrufdienst

Mögliche Ausdehnung auf weitere Fernmeldedienste und detailliertere Regelung von Leitweglenkung und Standortidentifikation (Art. 20)

Die Arbeit der Blaulichtorganisationen (Polizei, Feuerwehr und Sanität) dürfte erleichtert werden. Ein Notruf sollte diesen Organisationen durch die Zurverfügungstellung aller relevanten Informationen eine optimale Reaktion ermöglichen. Beispielsweise dürfte die Video-Telefonie einem 144-Disponenten erleichtern, bei einem Unfall Verletzungen einzuschätzen und Anwesende bis zum Eintreffen der Ambulanz hinsichtlich Massnahmen zur ersten Hilfe zu beraten. Gemäss dem u.a. durch die EU finanzierten Projekt EmerGent (2015) gaben z. B. mehr als zwei Drittel der dazu befragten Organisationen an, die Übertragung von Bildern mittels