Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/38: Änderung des Fernmeldegesetzes (FMG) · 130 Seiten

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Je Bereich in Aufwand Aufwand Ertrag Personal-

CHF (einmalig) (jährlich bestand wiederkeh- (in FTE) rend)

Definition FDA +100'000 bis

und Meldepflicht +200'000

DNS und Internet- +400'000 bis

Gouvernanz +500'000

Vorleistungs- +180'000 bis +1

märkte und Netz- +190'000

zugang

Frequenzen und -390'000 -1'500'000 -0.75 Anlagen

Total +100'000 bis +190'000 bis -1'500'000 +0.25 +200'000 +300'000

Tabelle 2: Zusammenfassung der Auswirkungen auf den Bund

3.1.1 Definition FDA und Meldepflicht

Ersatz der allgemeinen Meldepflicht für FDA mit einer an die Verwendung von Adressierungselementen oder Funkfrequenzen gekoppelten Registrierung von FDA durch das BAKOM (Art. 4 Abs. 1)

Mit dieser Massnahme kann der Bund die Ressourcen sparen, die er für die administrative Verwaltung einer immer grösser werdenden Zahl an FDA aufwenden müsste und kann diese für eine aktivere Überwachung des Fernmeldemarktes einsetzen.

Deshalb handelt es nicht eine administrative Entlastung im eigentlichen Sinne, sondern es geht eher darum, einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu vermeiden und die Ressourcen für andere Aufgaben einzusetzen. Die sich aus der Abschaffung der jährlichen pauschalen Meldegebühr ergebenden Mindereinnahmen (vgl. 3.3.1.1) werden durch die Erhebung von Gebühren, die nach jeweiligen Zeitaufwand für eine aktivere Überwachung der FDA berechnet werden, mindestens kompensiert.

Weiter ergibt sich für das BAKOM in Folge der Registrierungsanpassungen ein einmaliger Aufwand zur Verknüpfung getrennter Datenbestände und IT-Prozesse von rund CHF 100‘000 bis 200‘000.