Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/45: Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2018-2021 · 58 Seiten
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Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel 2018-2021
3.4.2.3 Viehwirtschaft
Im Bereich Viehwirtschaft sollen 6,1 Millionen Franken als Inlandbeihilfen für Schlachtvieh, Fleisch und Eier sowie als Verwertungsbeiträge für Schafwolle eingesetzt werden. Eine private Organisation soll weiterhin mittels Leistungsvereinbarung Vollzugsaufgaben des LwG wahrnehmen. Es handelt sich um die "Überwachung öffentlicher Märkte" und die "Neutrale Qualitätseinstufung". Für die Vergütung dieser Aufgaben sind ab dem Jahr 2018 ausserhalb der landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen weiterhin 6,7 Millionen Franken pro Jahr im Globalbudget BLW vorgesehen.
3.4.2.4 Pflanzenbau
Mit den Einzelkulturbeiträgen sollen Ackerkulturen gefördert werden, deren Grenzschutz vergleichsmässig niedrig ausfällt und die massgeblich zur Versorgung der Bevölkerung beitragen. Diese Finanzhilfe, die als Ergänzungsleistung zu den Versorgungssicherheitsbeiträgen gemäss Artikel 72 des LwG ausgerichtet wird, steigert die Wirtschaftlichkeit der Herstellung von Ölsaaten, Eiweisskulturen, Zuckerrüben und bestimmtem Saatgut. Der Erhalt dieser Kulturen fördert zudem eine vielfältige Kulturlandschaft und Fruchtfolge und schützt das Knowhow der Schweiz und die unerlässlichen nachgelagerten Verarbeitungsstufen. Die Liberalisierung der Zucker- und Isoglucoseherstellung in der EU nach der Reformperiode 2016/2017 und die Anpassung des Schweizer Zuckerpreises an den EU-Preis im Rahmen des Abkommens über landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse (Protokoll
2) verlangen eine Korrektur der Beitragsansätze für Einzelkulturen. Können die genannten Ziele nicht erreicht werden, könnten die benötigten finanziellen Mittel höher als geplant ausfallen und müssten innerhalb von einem der drei Zahlungsrahmen kompensiert werden.
Im Obst- und Weinbau sind keine Änderungen vorgesehen. Folglich wird der Mittelbedarf auf dem Niveau des Budgets 2016 fortgesetzt. Um die Bekämpfung der Kirschessfliege zu unterstützen, werden in den Jahren 2016-2020 0,5 Millionen Franken in den Kredit Beratungsaufwand verschoben.
Zahlungsrahmen für die Direktzahlungen
Der Zahlungsrahmen für die Direktzahlungen umfasst fünf Beitragsarten zur Förderung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen sowie Ressourceneffizienzbeiträge zur Unterstützung der nachhaltigen Ressourcennutzung und Übergangsbeiträge zur Sicherstellung einer sozialverträglichen Entwicklung. Der Zahlungsrahmen Direktzahlungen bleibt über die 4 Jahre nominal konstant.