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Vernehmlassung 2015/56: Gesamtschau Sportförderung des Bundes · 46 Seiten
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6 Instrumente der heutigen Förderung
6.1 Athletenförderung
6.1.1 Leistungssport als Beruf
Leistungssport baut auf der Eigenverantwortung der Athletin und des Athleten auf. Entsprechend der Talentqualifikation kann eine Athletin oder ein Athlet verschiedenste, qualitativ und quantitativ beschränkte Unterstützungsleistungen des privat- und öffentlich-rechtlichen Fördersystems in Anspruch nehmen. Das Angebot ist je nach Sportverband und Wohnort sehr unterschiedlich ausgestaltet. Eine Karriere im Leistungssport setzt daher nicht nur ein hohes Mass an Eigeninitiative der Athletin oder des Athleten, sondern auch erhebliche finanzielle Investitionen des familiären Umfeldes voraus.
Das Förderkonzept von Swiss Olympic ist pyramidenförmig aufgebaut. Auf der Grundlage der Leistungs- und Kaderstufe teilt der Dachverband die Talentkarten nach dem Stufenprinzip zu. Die Talentkarte definiert den Umfang der Unterstützungsleistungen der Sportverbände an die einzelne Athletin oder den einzelnen Athleten. Im Interesse der Fördereffizienz wäre es naheliegend, dass auch die öffentlich-rechtlichen Unterstützungsleistungen etwa der Kantone sich an diesem nationalen Standard ausrichteten.
Aufgrund der beschränkten Verdienstmöglichkeiten - dies wurde bereits dargestellt - können in der Schweiz nur rund ein Drittel der Spitzenathletinnen und -athleten ihren Sport als Beruf ausüben. Die finanzielle Unterstützung durch Sponsoren, Verbände und Swiss Olympic reicht für die anderen zwei Drittel nicht aus, um ein vollzeitliches Trainingspensum zu absolvieren.
Namentlich für Spitzensportlerinnen und -sportler im Übergang vom Nachwuchs zur Elite ist diese Situation besonders problematisch, indem sie bei fehlender Sponsoring-Unterstützung immer wieder Anlass ist, die Sportkarriere abzubrechen. Denn auch Teilzeitarbeit im Umfang von 50% ist mit den Trainingsanforderungen einer Spitzensportlerin oder eines Spitzensportlers kaum mehr vereinbar. Eine Spitzensportlerin oder ein Spitzensportler wendet pro Woche mehr als 40 Stunden für Wettkämpfe, Training und Regeneration auf. Viele vom Förderraster erfasste Schweizer Athletinnen und Athleten haben zudem nicht optimalen Zugang zu Dienstleistungen der Sportmedizin, Physiotherapie oder Leistungsdiagnostik.
Die im internationalen Vergleich gute Arbeitsmarktsituation in der Schweiz mag ein zusätzlicher Grund sein, dass Athletinnen und Athleten den beschwerlichen Weg zur Sportkarriere vorzeitig abbrechen und in einen zivilen Beruf mit gesichertem Einkommen wechseln. Hinzu kommt, dass die Mehrzahl der Athletinnen und Athleten über eine ungenügende berufliche Vorsorge verfügen. Lösungen nach dem Vorbild des Kulturförderungsgesetzes existieren im Bereich des Sports nicht. Danach überweisen Bund und die Stiftung Pro Helvetia 12 Prozent ihrer Finanzhilfen an die Pensionskasse oder eine andere anerkannte Vorsorgeform des subventionierten Kulturschaffenden (Artikel 9 Kulturförderungsgesetz und Artikel 2a der Kulturförderungsverordnung).
Wesentlich besser präsentiert sich die berufliche Situation bei Sportarten mit grossem Vermarktungspotential, wo Sponsorengelder dazu beitragen, dass rund ein Drittel aller Athleten ihre Sportart vollzeitlich ausüben können. Zu diesen Sportarten gehören insbesondere Fussball und Eishockey. Einen Beitrag zur Verbesserung der beruflichen Situation von Sporttalenten leistet auch der Bund, indem die Armee derzeit 18 Athletinnen und Athleten als Zeitmilitär (50% Stelle) und das Grenzwachtkorps 12 Athletinnen und Athleten als Korpsangehörige beschäftigen.