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Vernehmlassung 2015/56: Gesamtschau Sportförderung des Bundes · 46 Seiten

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An internationalen Wettkämpfen messen sich die Schweizer Athleten allerdings mit ausländischen Konkurrentinnen und Konkurrenten, die oft mit einer 100%-Anstellung im Staatsdienst stehen. In der Bundesrepublik Deutschland sind über 800 Bundeswehrstellen den Sportsoldatinnen und -soldaten vorbehalten. Berücksichtigt man zudem die Stellen bei der Bundespolizei, beim Zoll und den Feuerwehren der Bundesländer, stehen über 1‘000 deutsche Athletinnen und Athleten im öffentlichen Dienst von Bund und Ländern. Auch in Österreich ist das Bundesheer mit rund 170 Sportlerstellen eine wichtige und zugleich sehr erfolgreiche Institution der Förderung des Leistungssports. Einen noch höheren Stellenwert nimmt die staatliche Förderung des Leistungssports etwa in Italien ein, wo über 2‘000 Sportlerstellen in Armee, Polizei und Feuerwehr eingerichtet sind.

6.1.2 Talententwicklung und Athletenweg

Talentsuche, -selektion und -förderung sind kritische Erfolgsfaktoren des Leistungssports. Die internationale Wettbewerbsfähigkeit einer Nation ist massgeblich von deren qualitativen Standards bestimmt. Im Vergleich zur Ära des Staatssports totalitärer Prägung ist die gesellschaftliche Akzeptanz einer gezielten Talententwicklung im Sport gewachsen. In den meisten Sportverbänden der Schweiz fehlt jedoch dieses Konzept des systematischen Athletenwegs. Wegen fehlender Ressourcen bleibt hier in vielen Verbänden ein grosses Potential ungenutzt.

Wirksame Instrumente zur Talentselektion, welche sich am Entwicklungspotential der Nachwuchsathleten orientieren, werden in der Schweiz erst seit wenigen Jahren eingesetzt. In der Publikumsgunst stehende Sportarten haben klare Rekrutierungsvorteile. Entsprechende „Talentmonopole“ führen letztlich zu Fehlverteilungen der Talentressourcen. Ein systematischer Talenttransfer zwischen Sportarten findet heute nicht statt.

Die Bemühungen der Schweizer Sportverbände gehen dahin, die Transparenz der Talentselektion auf der Grundlage standardisierter und den einzelnen Sportarten angepasster Tests zu verbessern. Ziel ist es, die Talentselektion auf der Basis eines ganzheitlichen und prognostischen Ansatzes durchzuführen. Dabei spielen nicht nur Leistungsdaten, sondern auch soziale und motivationale Aspekte eine wichtige Rolle.

6.1.3 Leistungssport und Bildung

Nach schweizerischem Verständnis gehören schulisch-berufliche Ausbildung und Sport zusammen. Entsprechend stehen sie in einem Verhältnis der Komplementarität zueinander und sollen im Gleichschritt möglich sein. In verschiedenen Sportarten ist das tägliche Training bereits im Primarschulalter fester Bestanteil des Schulalltags. In den meisten Sportarten ist spätestens ab dem 12. Lebensjahr ein so hoher Trainingsaufwand erforderlich, dass eine optimale Koordination zwischen Leistungssport und Schule/Beruf eine Notwendigkeit darstellt.

Auf Sekundarstufe I und II ist das Netzwerk zwischen öffentlichen und privaten sportorientierten Schulen allgemein gut ausgebaut. Die entsprechenden Schulen sind von Swiss Olympic mit einem Label ausgestattet. Handlungsbedarf besteht insbesondere beim Schulgeldausgleich zwischen Kantonen sowie in einzelnen Kantonen im Bereich der Berufsbildung und im tertiären Bildungsbereich. Sollen Athletinnen und Athleten ihre sportliche und schulisch-berufliche Ausbildung an einem geeigneten Trainingsort kombinieren, ist oft der nicht geregelte Schuldgeldausgleich eine unüberwindbare Hürde für den Wechsel eines Nachwuchstalents in ein Leistungszentrum des Sportverbands, das nicht im Wohnsitzkanton der Eltern gelegen ist. Die „Interkantonale Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte“, welche im Schuljahr 2004/05 in Kraft getreten ist, haben bisher nur 16 Kantone unterschrieben. Hinzu kommt, dass das Konkordat in wichtigen Punkten nicht verbindlich ist.

Im Bereich der Berufsbildung wurde im Jahr 2000 das Angebot „Berufslehre für Spitzensportler“ eingeführt. Aufgrund der Schwierigkeiten bei der Umsetzung und der geringen Akzeptanz