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Vernehmlassung 2015/57: Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Zinsbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und der EU · 102 Seiten
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2. Kontonummer (oder funktionale Entsprechung, wenn keine Kontonummer vorhanden);
3. Name und (gegebenenfalls) Identifikationsnummer des MELDENDEN
FINANZINSTITUTS;
4. Kontosaldo oder -wert (einschließlich des BARWERTS oder Rückkaufwerts bei RÜCKKAUFSFÄHIGEN VERSICHERUNGS- oder RENTENVERSICHERUNGS-
VERTRÄGEN) zum Ende des betreffenden Kalenderjahrs oder eines anderen geeigneten Meldezeitraums oder, wenn das Konto im Laufe des Jahres beziehungsweise Zeitraums aufgelöst wurde, die Auflösung des Kontos;
5. bei VERWAHRKONTEN:
a) Gesamtbruttobetrag der Zinsen, Gesamtbruttobetrag der Dividenden und
Gesamtbruttobetrag anderer Einkünfte, die mittels der auf dem Konto vorhandenen Vermögenswerte erzielt und jeweils auf das Konto (oder in Bezug auf das Konto) im Laufe des Kalenderjahrs oder eines anderen geeigneten Meldezeitraums eingezahlt oder dem Konto gutgeschrieben wurden, sowie
b) Gesamtbruttoerlöse aus der Veräußerung oder dem Rückkauf von
FINANZVERMÖGEN, die während des Kalenderjahrs oder eines anderen geeigneten Meldezeitraums auf das Konto eingezahlt oder dem Konto gutgeschrieben wurden und für die das MELDENDE FINANZINSTITUT als Verwahrstelle, Makler,
Bevollmächtigter oder anderweitig als Vertreter für den KONTOINHABER tätig war;
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