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Vernehmlassung 2015/57: Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Zinsbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und der EU · 102 Seiten
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3. Die Anhänge werden ersetzt wie folgt:
"ANHANG I
Gemeinsamer Melde- und Sorgfaltsstandard für Informationen über Finanzkonten
(„GEMEINSAMER MELDESTANDARD“)
ABSCHNITT I:
ALLGEMEINE MELDEPFLICHTEN
A. Vorbehaltlich der Unterabschnitte C bis E muss jedes MELDENDE FINANZINSTITUT für jedes MELDEPFLICHTIGE KONTO dieses MELDENDEN FINANZINSTITUTS der zuständigen Behörde seines Staates (eines Mitgliedstaats oder der Schweiz) die folgenden Informationen melden:
1. Name, Anschrift, Ansässigkeitsstaat(en) (ein Mitgliedstaat oder die Schweiz),
STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER(N) sowie Geburtsdatum und -ort (bei natürlichen Personen) jeder MELDEPFLICHTIGEN PERSON, die Inhaber des Kontos ist, sowie bei einem RECHTSTRÄGER, der KONTOINHABER ist und für den nach Anwendung der Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten nach den Abschnitten V, VI und VII eine oder mehrere BEHERRSCHENDE PERSONEN ermittelt wurden, die MELDEPFLICHTIGE PERSONEN sind, Name, Anschrift, Ansässigkeitsstaat(en) (ein Mitgliedstaat, die Schweiz oder ein anderer Staat) und STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER(N) des Rechtsträgers sowie Name, Anschrift, Ansässigkeitsstaat(en) (ein Mitgliedstaat oder die Schweiz),
STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER(N), Geburtsdatum und -ort jeder
MELDEPFLICHTIGEN PERSON;
AMP/CH/EU/de 23