Vorlage
Vernehmlassung 2015/58: Konzeptbericht Mobility Pricing · 68 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 56Fedlex · Vorlage
N511-1025
Anhang II: Modellparameter Schiene
Wo wird die Bepreisung eingeführt? (Pricing Objekt 1)
Kunstbaute
Pricing Objekt sind spezielle Kunstbauten wie Brücken oder Tunnels.
Strecke
Pricing Objekt sind einzelne Strecken auf dem Schweizer Schienennetz.
Linie
Pricing Objekt ist/sind eine oder mehrere bestimmte Linie/n, seien dies Bahn-, Tram- oder Buslinien.
Als Linie gelten alle durchgehenden Fahrten von Kursen mit gleichem Anfangs- und Endpunkt, eingeschlossen einzelne Verstärkungs-, Früh- und Spätkurse auf Teilstrecken. Als Anfangs- und Endpunkte gelten auch Knotenpunkte und Punkte, an denen die Erschliessungsfunktion ändert. Angebote mit unterschiedlicher Erschliessungsfunktion auf derselben Strecke gelten als eigene Linie. Beispiel für eine Bahnlinie ist beispielsweise die S 8 Bern – Jegenstorf, eine andere der RE Bern – Jegenstorf – Solothurn.
Knoten
Pricing Objekt ist der Verkehr in einem oder mehreren Knoten, z.B. Bahnknoten oder öV-Knoten.
Zone
Pricing Objekt ist der Verkehr in einzelnen oder mehreren zusammenhängenden Zonen z.B. in Städten und Agglomerationen (z.B. Verbund oder Zone eines Verbunds).
Netz
Pricing Objekt ist der Verkehr auf einem bestimmten Netz, z.B. auf dem gesamten Bahn-Netz der Schweiz.
Gebiet
Pricing Objekt ist der Verkehr auf dem gesamten öV-Netz im Gebiet der Schweiz.
Was bzw. welche «Art» wird bepreist? (Pricing Objekt 2)
Personenverkehr
Pricing Objekt sind Personentransporte im öV.
Güterverkehr
Pricing Objekt sind Gütertransporte auf der Schiene.
Orts- oder Lokaler Verkehr
Pricing Objekt ist der Ortsverkehr, d.h. Angebote des öV, die der Feinerschliessung von Ortschaften dienen. Der Feinerschliessung dient eine Linie des Personenverkehrs dann, wenn sie kurze Abstände zwischen Haltestellen aufweist und die Haltestellen in der Regel nicht mehr als 1,5 km von der jeweils nächsten Haltestelle einer Regionallinie entfernt sind.
Regionalverkehr
Pricing Objekt ist der regionale Personenverkehr, also der Personenverkehr innerhalb einer Region, einschliesslich der Groberschliessung von Ortschaften, sowie der Personenverkehr mit benachbarten, auch ausländischen Regionen. Als Ortschaften gelten für den Bund Siedlungsgebiete mit ganzjährig mindestens 100 Einwohnern. Der Regionalverkehr hat Erschliessungsfunktion und wird gemeinsam von Bund und Kantonen bestellt und abgegolten. Ausgenommen sind Linien des Ortsverkehrs und rein touristische Linien ohne Erschliessungsfunktion. Regionalverkehr kann auf der Schiene, auf der Strasse und in Einzelfällen mit Schiffen oder Seilbahnen erbracht werden.