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Vernehmlassung 2015/58: Konzeptbericht Mobility Pricing · 68 Seiten
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N511-1025
Schweiz tanken (wegfallender Tanktourismus). Zudem wohnt ein beträchtlicher Teil der Schweizer Bevölkerung in Grenznähe und würde bei grosser Benzinpreisdifferenz zum Tanken ins Ausland fahren, was heute bei Dieseltreibstoff bereits der Fall ist (Vgl. Ziff. 7.5 Tanktourismus).
Automobilsteuer
Die Automobilsteuer wird von der EZV bei der Einfuhr oder Herstellung eines Fahrzeugs im Inland erhoben. Es gilt ein Einheitssatz von 4 Prozent des Warenwerts. Ausgenommen sind Elektromobile. Der Gesamtertrag der Automobilsteuer betrug im Jahr 2013 369 Millionen Franken.
Die Automobilsteuer eignet sich nicht zur Beeinflussung der Verkehrsnachfrage. Bestenfalls könnte die Wahl des Fahrzeugtyps beeinflusst werden, wenn der Ansatz beispielsweise nach Schadstoffausstoss moduliert würde, doch die Wirkung wäre voraussichtlich gering. Aus diesem Grund hat der Bundesrat denn auch auf eine ökologische Lenkungsabgabe auf diesem Gebiet bisher verzichtet.67
Schwerverkehrsabgabe
Der Schwerverkehrsabgabe unterliegen alle Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht > 3,5 Tonnen. Seit 2001 werden schwere Fahrzeuge für den Gütertransport leistungsabhängig nach der Zahl der gefahrenen Kilometer, Emissionswerten des Fahrzeuges und nach dem höchstzulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs (LSVA) veranlagt und schwere Fahrzeuge für den Personentransport pauschal.
2013 betrugen die Einnahmen aus der LSVA 1517 Millionen Franken. Ein Drittel der Nettoeinnahmen geht an die Kantone, zwei Drittel erhält der Bund. Der Vollzug liegt bei der EZV. Die LSVA wird auf zwei Arten erhoben: Inländische Lastwagen müssen über ein Erfassungsgerät verfügen, welches die im Inland gefahrene Distanz misst. Nach dem Auslesen der Daten aus dem Gerät durch den Fahrzeughalter und deren Übermittlung an die Oberzolldirektion stellt diese monatlich Rechnung für die gefahrenen Tonnenkilometer. Ausländische Lastwagen deklarieren ihren Kilometerstand und ihr Fahrzeuggewicht an der Grenze.
Motorfahrzeugsteuer
Die Motorfahrzeugsteuer wird in allen Kantonen erhoben. Es werden Bemessungsgrundsätze nach Hubraum, nach Fahrzeuggewicht, nach Leistung sowie nach Leistung und Gesamtgewicht angewendet. In einigen Kantonen gibt es Vergünstigungen für Elektrofahrzeuge oder Fahrzeuge der besten Energieeffizienzkategorien. Zudem laufen in diversen Kantonen Anstrengungen für eine Ökologisierung der kantonalen Motorfahrzeugsteuer, damit der Kauf von umweltfreundlichen Fahrzeugen belohnt wird.
Die Einnahmen aus der Motorfahrzeugsteuer betrugen im Jahr 2011 2,3 Milliarden Franken. Weil Motorfahrzeugsteuern in allen Kantonen zeitbezogen und nicht kilometerabhängig sind, haben sie praktisch keine Wirkung hinsichtlich Mobilitätsnachfrage und dienen somit in erster Linie als Finanzierungsquelle.68 Sie spielen höchstens bei der strategischen Wahl der Mobilitätsmittel eine Rolle, d.h. beim Abwägen der Kosten eines Autos gegenüber denjenigen für ein öV-Abonnement, jedoch nicht bei der täglichen Wahl des Verkehrsmittels, der Fahrtroute oder der Abfahrtszeit. Pro gefahrenem Kilometer ist die Motorfahrzeugsteuer degressiv, d.h. je mehr Kilometer pro Jahr gefahren werden, desto kleiner der Anteil der Motorfahrzeugsteuer an den Kilometerkosten.
Parkgebühren
Zuständig für den ruhenden Verkehr auf öffentlichem Grund sind die Kantone.69 Diese delegieren die Parkgebührenerhebung meist an die Gemeinden. Der Vollzug obliegt im Allgemeinen den Stadt- und Gemeindepolizeien. Bei der Festsetzung der Parkgebühren muss das Kostendeckungs- und das Äquivalenzprinzip eingehalten werden. Gemäss dem Kostendeckungsprinzip darf der Gesamtertrag der Gebühren die gesamten Kosten (Bau-, Unterhalts- und Kontrollkosten) nicht oder nur geringfügig übersteigen. Das Äquivalenzprinzip hingegen verlangt, dass eine Gebühr nicht in einem offensichtli-
67 http://www.nzz.ch/aktuell/startseite/newzzEGDJYM6A-12-1.186111.
68 Road Pricing Modell auf Autobahnen und in Stadtregionen, Forschungsauftrag SVI 2001/523, Juni 2006.
69 Mobility Pricing Synthesebericht 2007.