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Vernehmlassung 2015/58: Konzeptbericht Mobility Pricing · 68 Seiten

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N511-1025

Die EU-Richtlinie 2004/52/EG verfolgt das Ziel, die Interoperabilität aller elektronischen Strassenmautsysteme in der EU zu erreichen, um zu verhindern, dass es zu einer Vielfalt nicht miteinander kompatibler Systeme kommt. Die Richtlinie schreibt daher die Einrichtung eines europäischen elektronischen Mautdienstes (European Electronic Toll Service, EETS) vor, der alle Strassennetze und bemautete Infrastrukturen in der EU abdeckt, bei denen die Strassenbenutzung elektronisch mittels eines fahrzeugseitigen Geräts deklariert wird, und legt fest, welche technischen Lösungen für die elektronische Mautabwicklung zulässig sind, nämlich Mikrowellentechnik und Satellitenortung in Verbindung mit Mobilfunktechnik. EETS wird es jedem Strassenbenutzer ermöglichen, die für die Benutzung einer Strasse oder Infrastruktur in der EU fällige Maut anhand eines einzigen Vertrags mit einem EETS-Anbieter und einem einzigen fahrzeugseitigen Gerät komplikationslos zu entrichten.

Infrastruktur: Für die Mauterhebung braucht es ein funktionierendes Satellitensystem im Orbit. Es muss keine strassenseitige Infrastruktur errichtet werden. Das Fahrzeug muss mit einem Gerät ausgestattet werden.

Anwendung: Ein satellitengestütztes System eignet sich insbesondere für grossräumige Lösungen im Rahmen komplexer Systeme mit abgestuften Tarifen und verschiedenen Strassenkategorien wie beispielsweise ein (flächendeckendes) Gebietsmodell.

Sonstige Merkmale: Die Erfassung von ausländischen Fahrzeugen muss separat geregelt werden (Vgl. Ziffer 4.3 und 6.1.1).

Beispiel: LSVA, LKW-Maut in Deutschland