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Vernehmlassung 2015/79: Bericht des Bundesrates über die Sicherheitspolitik der Schweiz · 91 Seiten
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Sicherheitspolitischer Bericht 2016 (Entwurf) Seite 19 _____________________________________________________________________________________
schaften mit geringem Aufwand sehr rasch verbreiten, auch solche manipulativen oder diskreditierenden Inhalts.
Manipulation der Informations- und Kommunikationstechnologie
durch technologisch führende Staaten
Für einige wenige technologisch führende Staaten sind durch die IT-Vernetzung praktisch aller Datenbanken und technischen Steuerungssysteme sowie insbesondere durch die Konzentration der technischen Entwicklung von Netzwerkkomponenten auf wenige Firmen Möglichkeiten für noch tiefere Eingriffe entstanden. Diese reichen von der Manipulierung von Industriesteuerungsanlagen bis zu einer praktisch weltumfassenden Kommunikationsüberwachung.
Gewisse Staaten sind in der Lage, auf die Herstellung von Hard- und Software einzuwirken. Durch den Zugriff auf die Programmierung – und hier insbesondere auf die Updates der Netzwerkkomponenten und Betriebssysteme oder die künstliche Schwächung von Verschlüsselungssystemen – ist es ihnen möglich, direkt in die Systeme einzugreifen. Ein potenzieller Angreifer muss damit nicht mehr Netzwerkhürden oder Firewalls überwinden, sondern befindet sich bereits im Firmennetz, nämlich in der durch ausländische Firmen hergestellten Hard- oder Software.10 Da dabei kein systemfremder Schadcode eingesetzt wird und die Manipulation Teil des gelieferten Systems ist, ist es für das Opfer bei der heutigen Komplexität der Systeme sehr schwierig zu erkennen, dass überhaupt ein Angriff stattfindet.
Nutzung von Grundtechnologien für Spionagezwecke stellt grundsätzliche Fragen
Die breit angelegte Nutzung von Internettechnologien für nachrichtendienstliche Zwecke durch technologisch führende Staaten hat verschiedene Implikationen. Wenn grundlegende Informations- und Kommunikationstechnologien der weltweiten Vernetzung plötzlich nicht mehr zuverlässig scheinen, können nur schwer Schutzmassnahmen getroffen werden, ist es doch praktisch nicht mehr möglich, auf die Nutzung dieser Technologien zu verzichten. Auch die rechtliche Einordnung dieser Aktivitäten ist schwierig. Wie weit geht legitime Terrorismusbekämpfung, und ab wann findet eine unzulässige Verletzung der Privatsphäre oder Spionage statt? Innerstaatliche Kommunikationsüberwachung ist zumindest in demokratischen Ländern meist streng kontrolliert und muss oft in jedem einzelnen Fall zum Beispiel durch Gerichte bewilligt werden. Grundsätzlich tangiert jede Sammlung und Bearbeitung von Kommunikationsdaten sowie deren Speicherung die völkerrechtlich verankerten und universell geltenden Menschenrechtsgarantien, insbesondere das Recht auf Privatsphäre. Diese Garantien verpflichten die Staaten auch in ihrem grenzüberschreitenden Handeln.
Auch in der Schweiz gibt es Anbieter für Informations- und Kommunikationsüberwachung, die auf kommerzieller Basis für andere Staaten aktiv werden können. Dabei kann sich die Frage stellen, ob diese Aktivitäten mit der Sicherheits- und Aussenpolitik der Schweiz vereinbar sind.
Schweiz als attraktives Spionageziel – auch als Standort internationaler Organisationen
Die Attraktivität der Schweiz für fremde Nachrichtendienste geht hauptsächlich auf folgende Elemente zurück:
10 Die USA verfügen diesbezüglich über eine unangefochtene Vormachtstellung und Marktmacht, weil die grosse Mehrheit der Anbieter von Informations- und Kommunikationstechnologien (Software- und Hardware-Hersteller) ihren Hauptsitz in den USA haben. In geringerem Masse gilt das auch für China, das bei der Herstellung von Hardware-Bausteinen ebenfalls eine grosse Marktmacht hat; die Entwicklung der Software aber, die diese Komponenten ansteuert, ist oft nicht in chinesischer Hand.