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Vernehmlassung 2015/79: Bericht des Bundesrates über die Sicherheitspolitik der Schweiz · 91 Seiten
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Sicherheitspolitischer Bericht 2016 (Entwurf) Seite 17 _____________________________________________________________________________________
Die Verwendung nicht gekennzeichneter Truppen und der von Staaten dirigierte und alimentierte Einsatz nichtstaatlicher Kräfte in Konflikten werfen operationelle und rechtliche Fragen auf.
2.2 Bedrohungen und Gefahren
Wenn man die Entwicklung der Bedrohungen und Gefahren8 seit dem letzten Bericht über die Sicherheitspolitik betrachtet, so stellt man einschneidende Ereignisse vor allem in Bezug auf bewaffnete Konflikte (Ukraine, Jemen, Syrien, Irak), Terrorismus (Auftauchen des sogenannten „Islamischem Staates“ und von Boko Haram), Spionage (NSA-Affäre) und technisch bedingte Katastrophen (Fukushima) fest. Weniger hat sich bei der Kriminalität, dem gewalttätigen Extremismus, der Gefahr von Versorgungsstörungen und den Naturgefahren verändert.
Zugenommen haben auch Cyber-Angriffe (durch staatliche und nicht-staatliche Akteure) und Cyber-Kriminalität. Der letzte Bericht hat die Bedrohung im Cyber-Raum unter dem Aspekt der Angriffe auf die Informatik- und Kommunikationsinfrastrukturen zusammengefasst. In vorliegenden Bericht wird ein anderer Ansatz gewählt. Die Informatik durchdringt praktisch alle Lebensbereiche; und überall dort, wo weiträumig vernetzte Informatik angewandt wird, besteht das Risiko, dass der virtuelle Raum dieser Vernetzung, der Cyber-Raum, missbraucht wird: Die Bedrohung im Cyber-Raum ist eine Querschnittsbedrohung. Sie schafft zu einem gewissen Teil neuere Bedrohungen, vor allem aber intensiviert sie bestehende Bedrohungen. So erleichtert sie die Spionage, verstärkt durch die Möglichkeit von Fremdeinwirkungen auf kritische Infrastrukturen die Gefahr von Versorgungsstörungen und gibt Kriminellen zusätzliche Mittel in die Hand. Deshalb werden Cyber-Bedrohungen in diesem Bericht nicht als separate Kategorie dargestellt, sondern als ergänzende und zunehmend wichtige Komponente anderer Bedrohungen und Gefahren.
In der Folge werden die wichtigsten Bedrohungen und Gefahren9 mit Bezug zur Schweiz dargestellt. Um anschaulich und nachvollziehbar zu machen, um welche Art von Bedrohungen und Gefahren es sich dabei handelt und von welchen aktuellen Entwicklungen sie geprägt sind, müssen diese auseinandergehalten und einzeln beschrieben werden; anders lässt sich die Gemengelage von Bedrohungen und Gefahren nicht verständlich darstellen. Dies darf aber nicht zum falschen Schluss führen, dass die beschriebenen Bedrohungen und Gefahren in der Realität ebenfalls nur einzeln und voneinander getrennt eintreten können; damit würde man die Bedrohungen und Gefahren nämlich unterschätzen, weil zwei Phänomene vernachlässigt werden:
− Zum einen ist die Kombination oder Verkettung von verschiedenen Bedrohungen und Gefah-
ren zu beachten. So könnte es nach einer Naturkatastrophe zu Versorgungsstörungen kommen, was wiederum eine rasche Verschlechterung der öffentlichen Sicherheit verursachen könnte. Ein Cyber-Angriff könnte einen grossräumigen Stromausfall zur Folge haben, der seinerseits die meisten Funktionen von Wirtschaft und Gesellschaft zum Erliegen bringen würde sowie weitere Kettenreaktionen auslösen könnte, von denen die ganze Bevölkerung betroffen wäre. Anders gesagt: Wenn eine Bedrohung oder Gefahr zur Realität wird, ist es sehr wahrscheinlich, dass dadurch weitere Bedrohungen oder Gefahren ausgelöst werden. Das ist bei den sicherheitspolitischen Massnahmen (und auch Übungen) zu berücksichtigen. Es genügt nicht, jede Bedrohung oder Gefahr einzeln zu meistern; auch die Wechsel- und Folgewirkungen müssen berücksichtigt werden.
8 Eine Bedrohung setzt einen Willen voraus, die Schweiz oder ihre Interessen zu schädigen oder zumindest eine solche Schädigung in Kauf zu nehmen. Eine Gefahr setzt keinen Willen zur Schädigung voraus (z.B. Naturgefahren und technische Gefahren).
9 Zum Teil handelt es sich dabei um Bündel von Bedrohungen oder Gefahren. So umfasst die Gefahr Katastrophen und Notlagen neben Natur- und technischen Katastrophen auch Pandemien und die Auswirkungen des Klimawandels. Unter der Bedrohung bewaffneter Angriff sind auch die Auswirkungen der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen und der Mittel zu ihrem Einsatz subsummiert.