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Vernehmlassung 2015/79: Bericht des Bundesrates über die Sicherheitspolitik der Schweiz · 91 Seiten

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Sicherheitspolitischer Bericht 2016 (Entwurf) Seite 46 _____________________________________________________________________________________

fünf permanenten Mitgliedern des UNO-Sicherheitsrates und Deutschland auf der einen Seite sowie Iran auf der anderen Seite wurde ein Abkommen erreicht. Dieses schränkt die iranischen Nuklearaktivitäten ein und sieht im Gegenzug die Aufhebung der bestehenden Sanktionen vor.

Zwischen Russland und den USA wurden keine neuen Abkommen über die Beschränkung oder Verringerung ihrer Nuklearwaffen vereinbart, und die wegen der Lage in der Ukraine stark angestiegenen Spannungen zwischen Russland und dem Westen machen weitere Abkommen dieser Art für die kommenden Jahre unwahrscheinlich. Auch die anderen Staaten mit Atomwaffen halten an der nuklearen Abschreckungslogik fest, modernisieren ihre Arsenale oder vergrössern sie zum Teil sogar. In Bezug auf das Risiko eines versehentlichen oder übereilten Einsatzes von Nuklearwaffen ist deren Zahl möglicherweise weniger wichtig als die Bereitschaft, in der sie gehalten werden. Manche Nuklearwaffenstaaten halten ihre Arsenale oder Teile davon für den Einsatz innerhalb von Minuten bereit.

Bezüglich der chemischen und biologischen Waffen stehen zwei Anliegen im Vordergrund: eine verbesserte Umsetzung der bestehenden Abkommen und das Bemühen, dass sich weitere Staaten diesen Abkommen anschliessen, damit sie universal werden. Bei den chemischen Waffen stehen zwei Herausforderung im Vordergrund, der Abschluss der nachweisbaren Zerstörung der verbleibenden Chemiewaffenbestände (u.a. Russlands und der USA) und die Verhinderung eines Wiederaufflammens dieser Bedrohung, insbesondere im Nahen Osten. Bei den biologischen Waffen gilt es, das Abkommen zum Verbot dieser Waffen mit vertrauensbildenden Massnahmen zu ergänzen und die Auswirkungen der rasanten Entwicklungen in der Biotechnologie auf die internationale Sicherheit systematisch zu überprüfen.

Mit dem Labor Spiez engagiert sich die Schweiz in wichtigen Bereichen der technischwissenschaftlichen Rüstungskontrolle. Dazu gehören etwa die langjährige Unterstützung der Organisation für das Verbot von chemischen Waffen sowie der Organisation des Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen, der Aufbau nuklearforensischer Kapazitäten im Bereich der globalen Initiative zur Bekämpfung von nuklearem Terrorismus oder die Stärkung des Mechanismus des UNO-Generalsekretärs zur Untersuchung vermuteter B- und C-Waffen-Einsätze, der sich auch im Fall von Syrien bewährt hat. Insbesondere soll künftig die Rolle der international anerkannten Laboratorien im Biologie-Bereich gestärkt werden, denn der Nachweis biologischer Kampfstoffe muss nach strengen, international anerkannten Qualitätskriterien erfolgen, damit die Untersuchungsergebnisse der UNO-Missionen auch international akzeptiert werden, wie dies im Bereich der Chemiewaffen bereits der Fall ist.

Konventionelle Waffen

Die Abkommen über konventionelle Waffen in Europa sind in der Krise. Mehrere Staaten haben aufgehört, die Bestimmungen des Vertrags über konventionelle Streitkräfte in Europa anzuwenden. Ein anderes Abkommen, jenes über „Open Skies“, verliert seine Glaubwürdigkeit, weil sich die Vertragsparteien angesichts unilateraler Beschränkungen durch einzelne Staaten nicht darauf einigen können, wie es korrekt umgesetzt werden sollte. Das Wiener Dokument, das im Gegensatz zu den beiden anderen genannten Abkommen auch für die Schweiz Geltung hat, konnte in einer sehr gespannten Lage in der Ukraine angewendet werden. Die mit Blick auf die militärischen Realitäten nötige Weiterentwicklung des Dokuments ist jedoch seit einigen Jahren blockiert. In den kommenden Jahren sollten das Abkommen über Open Skies und das Wiener Dokument den Entwicklungen der Bedrohungen und der Technologie sowie den gegenüber den frühen neunziger Jahren veränderten Realitäten der Sicherheitslage in Europa angepasst werden. Kurzfristig geht es darum, mit informellen Kontakten eine gemeinsame Grundlage für künftige Verhandlungen zu schaffen.

Die ungeregelte Verbreitung von Kleinwaffen, leichten Waffen und Munition ist eine Bedrohung für Frieden, Sicherheit und die Stabilität ganzer Regionen. Insbesondere in fragilen Staa-