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Vernehmlassung 2015/79: Bericht des Bundesrates über die Sicherheitspolitik der Schweiz · 91 Seiten

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Sicherheitspolitischer Bericht 2016 (Entwurf) Seite 50 _____________________________________________________________________________________

Die Schweiz gehört zu den Staaten, welche die Armee nicht als ein Instrument zur Verfolgung machtpolitischer Ziele und Interessen jenseits der Landesgrenzen sehen. Die Armee muss aber für die Verteidigung, die subsidiäre Unterstützung der zivilen Behörden und die militärische Friedensförderung gut ausgebildet und ausgerüstet sein.

Die Sicherheitspolitik der Schweiz ist aber nicht nur nach innen gerichtet – und das schon seit mehreren Jahrzehnten. Noch vor dem Ende des Kalten Krieges hatte sie eine so genannte „ausgreifende Komponente“, die darin bestand, mit einem Engagement im Ausland die sicherheitspolitischen Risiken für die Schweiz zu vermindern. Dieser Teil der Sicherheitspolitik wurde in der Folge intensiviert. So hat über die letzten drei Jahrzehnte eine sicherheitspolitische Öffnung stattgefunden, die sich darin äusserte, dass die Schweiz ab Anfang der 1990er Jahre friedensunterstützende Einsätze unter Mandat der UNO zu unterstützen begann, sich Sanktionsmassnahmen der UNO und später regional abgestützten internationalen Sanktionsmassnahmen der EU gegen Unrechtsstaaten anschloss und für Truppen unter Mandat des UNO-Sicherheitsrates den Transit über oder durch die Schweiz gewährte. Dazu kamen – via Teilnahme an der Partnerschaft für den Frieden – ein strukturiertes Verhältnis zur Nato ohne Beitrittsabsicht und Ad-hoc-Teilnahmen an Friedenseinsätzen der EU. Diese Elemente gehören mittlerweile zum Grundbestand der schweizerischen Sicherheitspolitik; die internationale Kooperation ist mindestens 60 Jahre alt, wenn man zum Beispiel die Entsendung von Militärbeobachtern zur Überwachung des Waffenstillstands in Korea (zusammen mit Schweden, Polen und der damaligen Tschechoslowakei) als Anhaltspunkt nimmt.

Die Schweiz verfolgt so schon seit mehr als einem halben Jahrhundert einen sicherheitspolitischen Mittelweg, zwischen den beiden Polen der sicherheitspolitischen Autonomie und der Integration. Sie hat diesen Mittelweg als Sicherheit durch Kooperation beschrieben. Das heisst, dass die Schweiz eine möglichst wirksame und effiziente Kooperation im Innern anstrebt sowie

– überall dort, wo dies sicherheitspolitisch nötig oder sinnvoll ist – auch mit anderen Staaten und Organisationen zusammenarbeitet, um Bedrohungen und Gefahren gemeinsam und möglichst frühzeitig vorzubeugen oder abzuwehren. Die Schweiz hat mit diesem Ansatz das Ziel verfolgt, durch verstärkte Zusammenarbeit auf den Bedeutungsverlust von Grenzen und Distanzen zu reagieren, ohne aber den Grundsatz der Eigenständigkeit aufgeben zu müssen.

Die föderale Struktur der Schweiz ist ein weiteres prägendes Merkmal. Die sicherheitspolitischen Zuständigkeiten sind in der Schweiz breit gestreut, horizontal wie vertikal. Sicherheitspolitik ist eine Verbundaufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden. Alle drei Ebenen sind mit ihren Rollen und Mitteln für die Sicherheit von Land und Bevölkerung wichtig. Diese starke Dezentralisierung, mit unterschiedlichen Zuständigkeiten für einzelne Instrumente, erhöht den Koordinationsaufwand. Der Vorteil ist aber, dass es das Gesamtsystem beweglich, robust und damit auch resilient macht.

3 Strategie: Selbständigkeit, Kooperation und Engagement

3.1 Sicherheitspolitische Ziele

Gemäss Artikel 2 der Bundesverfassung schützt die Schweizerische Eidgenossenschaft die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und Sicherheit des Landes. Sie fördert die gemeinsame Wohlfahrt, die nachhaltige Entwicklung, den inneren Zusammenhalt und die kulturelle Vielfalt des Landes. Sie sorgt für eine möglichst grosse Chancengleichheit unter den Bürgerinnen und Bürgern. Sie setzt sich ein für die dauerhafte Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen sowie für eine friedliche und gerechte internationale Ordnung.

Die Sicherheitspolitik ist ein Teilbereich der Gesamtpolitik und damit den gleichen Zielen verpflichtet. Sie ist aber nicht für alle Ziele des Landes gleichermassen von Bedeutung. Während die Sicherheitspolitik für den Schutz von Freiheit, Unabhängigkeit und Sicherheit unmittelbar