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Vernehmlassung 2015/79: Bericht des Bundesrates über die Sicherheitspolitik der Schweiz · 91 Seiten

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Sicherheitspolitischer Bericht 2016 (Entwurf) Seite 53 _____________________________________________________________________________________

derer Staaten oder durch Arbeitsteilung mit Aussicht auf Erfolg angegangen werden, von umfassenden Herausforderungen wie zum Beispiel der Stabilisierung des westlichen Balkans bis zu konkreten Aufgaben wie zum Beispiel der Gewährleistung der Sicherheit am jährlichen Treffen des Weltwirtschaftsforums in Davos. Kooperation ist aber auch ein weiter Begriff, der für sehr verschiedene Intensitäten einer Zusammenarbeit stehen kann: von Kontakten, Konsultationen, Koordination, fallweiser Teilnahme an gemeinsamen Vorhaben bis zu einer strukturierten und auf Dauer angelegten Arbeitsteilung.

Die sicherheitspolitische Zusammenarbeit im Innern ist lang geübte Praxis und breit anerkannt. In einem föderalistischen Staat mit dezentral verteilten Zuständigkeiten ist eine effiziente und wirksame Sicherheitspolitik nur durch Zusammenarbeit zu erreichen. Die Intensität und die konkrete Ausgestaltung dieser Zusammenarbeit haben sich über die vergangenen zwanzig Jahre aber gewandelt. Der Sicherheitsverbund Schweiz, wie er in den vergangenen fünf Jahren aufgebaut wurde, entspricht den Bedürfnissen und politischen Gegebenheiten: Koordination und Konsultation in einem Geist des Einbezugs, aber mit klar zugewiesenen Verantwortungen.

Bei der sicherheitspolitischen Zusammenarbeit mit anderen Staaten und internationalen Organisationen geht es vor allem um die Bekämpfung von grenzüberschreitenden, zum Teil miteinander verknüpften Bedrohungen. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn jene, welche die Sicherheit der Schweiz bedrohen, mobil sind und sich deshalb einem Zugriff durch Ausweichen in andere Länder entziehen können, wenn sie aus grosser Distanz operieren und damit in der Schweiz gar nicht greifbar wären, wenn die Dimension eines sicherheitspolitischen Problems die Möglichkeiten eines einzelnen Staates überfordert, wenn schweizerische Interessen im Ausland tangiert sind oder wenn wirksame Vorkehrungen im Alleingang unbezahlbar oder ineffizient wären. Auch aussenpolitische Interessen können sicherheitspolitische Zusammenarbeit nahelegen: Wenn die Schweiz nützliche Beiträge an die internationale Sicherheit leistet, kann sie sich als verlässlicher Partner positionieren.

Gleichzeitig ist Kooperation ein sehr weiter Begriff, begrenzt nur durch die Extreme eines sicherheitspolitischen Abseitsstehens oder Isolation einerseits, und einer Integration im Sinne einer Mitgliedschaft in einer Allianz anderseits. Gegen Isolation spricht in erster Linie, dass damit Vorbeugung, Abwehr und Bewältigung der meisten Bedrohungen und Gefahren (z.B. Terrorismus, organisierte Kriminalität, Versorgungsstörungen) nicht mehr machbar wäre. Gegen Integration in eine Allianz sprechen das Bedürfnis nach Beibehaltung der bisherigen sicherheitspolitischen Identität sowie Zweifel daran, ob Integration der Sicherheit der Schweiz zuträglich wäre. Alles, was zwischen Isolation und Integration angesiedelt ist, fällt unter den Begriff der Kooperation. Daraus ergibt sich, dass diese sehr unterschiedlich ausgestaltet werden kann, je nach Gegenstand, Zielsetzung, Partner, Art, Umfang und politischem oder rechtlichem Rahmen.

Der Manövrierraum bei der sicherheitspolitischen Kooperation wird bestimmt durch Überlegungen zu Nutzen, Kosten und Risiken konkreter Kooperationsvorhaben. Schranken setzt der Kooperation die Neutralität. Sie lässt durchaus sicherheits- und verteidigungspolitische Kooperation wie Rüstungsbeschaffungen aus dem Ausland, Ausbildungskooperation und die Teilnahme an Friedensförderungseinsätzen zu. Sie schliesst aber jede Zusammenarbeit aus, die direkt mit militärischen Beistandspflichten verbunden ist, und sie legt es auch nahe, auf eine Zusammenarbeit oder Arbeitsteilung zu verzichten, die so weit ginge, dass die Schweizer Armee im konkreten Fall nicht mehr autonom agieren könnte. Dabei gilt weiterhin, dass die Neutralität kein Selbstzweck ist, sondern der Sicherheit der Schweiz dient und dienen muss.

Engagement

Beim Engagement geht es darum, wo, wofür, mit welchen Mitteln und mit wem zusammen die Schweiz ausserhalb ihrer Grenzen aktiv wird, um ihre Sicherheit direkt oder indirekt zu stärken

– direkt durch einen Beitrag zur Verhinderung oder Beilegung von Konflikten, welche die Si-