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Vernehmlassung 2015/79: Bericht des Bundesrates über die Sicherheitspolitik der Schweiz · 91 Seiten

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Sicherheitspolitischer Bericht 2016 (Entwurf) Seite 56 _____________________________________________________________________________________

3.3 Bezug zu den Bedrohungen und Gefahren

Erfolgreiches Vorgehen gegen die Bedrohungen und Gefahren verlangt in der Regel nach einer Kombination von Selbständigkeit, Kooperation und Engagement. Je nach Bedrohung oder Gefahr können aber unterschiedliche Akzente gesetzt werden.

Illegale Beschaffung und Manipulation von Informationen

Selbständigkeit ist in diesem Bereich gefordert, weil sich gezeigt hat, dass Staaten bei ihren Cyber-Aktivitäten eigennützige Ansätze verfolgen und dass Vertrauen in andere Staaten nur beschränkt möglich ist. Ebenso deutlich wurde aufgezeigt, dass Cyber-Aktivitäten oft nicht isoliert, sondern im Verbund mit anderen Methoden der Spionage ausgeführt werden. Die Selbständigkeit betrifft in diesem Sinne Kapazitäten der Spionageabwehr wie auch den Schutz der eigenen Systeme und den Aufbau von Fähigkeiten für Cyber Defense oder Cyber Operations. Im Innern ist die Eigenverantwortung eine wichtige Leitlinie der Nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken. Alle Organisationen und Unternehmen müssen die Cyber-Risiken kennen und sind grundsätzlich selbst für die Schutzvorkehrungen verantwortlich. Der Staat erbringt dabei subsidiäre Unterstützung.

Kooperation spielt aber trotzdem eine wichtige Rolle, im Innern zum Beispiel durch den Betrieb und die Mitwirkung an der Melde- und Analysestelle Informationssicherung oder die Bildung eines Expertenpools, im Äusseren im Austausch von Informationen mit anderen Staaten, auch zur Abwehr von Spionage, sowie im Austausch von Expertenwissen und in der Ausbildung. In der Forschung und Ausbildung im Cyber-Bereich besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen dem zivilen Bereich (Nachrichtendienst, Strafverfolgung, Aussenpolitik) und der Armee. International setzt sich die Schweiz dafür ein, die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Internetkriminalität zu verstärken (z.B. Konvention des Europarates über die Cyber-Kriminalität) sowie das Risiko von Cyber-Angriffen zu verringern, indem Bestrebungen unterstützt werden, die Stabilität und Sicherheit des Cyber-Raums zu erhöhen (z.B. durch vertrauensbildende und kooperative Massnahmen). Gerade auch im Bereich des Nachrichtendienstes und der Strafverfolgung ist eine Kooperation mit ausländischen Partnern (u.a. European Cybercrime Center, Interpol) unabdingbar, um Delikte, die mittels Internet begangen werden, aufklären und verfolgen zu können.

Die Schweiz engagiert sich auf internationaler Ebene, um die Schaffung von Verhaltensregeln im Cyber-Raum voranzutreiben. Vertrauensbildende Massnahmen und die Förderung eines von der Staatengemeinschaft geteilten Verständnisses zur staatlichen Nutzung des Cyber-Raums und dessen Grenzen sind Teile dieses Ansatzes.

Terrorismus und Gewaltextremismus

Selbständigkeit zeigt sich darin, dass die Schweiz über eigene Mittel verfügt, mit denen sich die gesamte Bandbreite terroristischer Bedrohungen über verschiedene Eskalationsstufen hinweg bewältigen lässt. Selbständigkeit bedeutet auch, dass in der Schweiz verhindert wird, dass ein Nährboden für Terrorismus und Gewaltextremismus entsteht, wofür auch eine enge Kooperation im Innern nötig ist. Indem sie Anstrengungen unternimmt, um zu verhindern, dass sie zur Planung, Vorbereitung und Finanzierung von Terrorakten missbraucht wird, beteiligt sich die Schweiz am globalen Kampf gegen den Terrorismus. Zur Selbständigkeit gehört auch, dass die Schweiz nur Anti-Terror-Sanktionslisten der UNO, nicht aber nationale Listen anderer Staaten mit designierten oder verbotenen Terrororganisationen übernimmt. Sie ist namentlich in Bezug auf das Verbot von Organisationen zurückhaltend und hat bisher nur die Gruppierungen „Al-Qaida“ und „Islamischer Staat“ sowie verwandte Organisationen verboten. Im Rahmen ihres friedenspolitischen und humanitären Engagements, insbesondere für den Schutz der Zivilbevöl-