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Vernehmlassung 2015/79: Bericht des Bundesrates über die Sicherheitspolitik der Schweiz · 91 Seiten

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Sicherheitspolitischer Bericht 2016 (Entwurf) Seite 63 _____________________________________________________________________________________

Das vom Bevölkerungsschutz geführte Inventar der kritischen Infrastrukturen ist eine Entscheidungsgrundlage für Priorisierungen bei der Bewältigung von Cyber-Angriffen, von der solche Infrastrukturen betroffen sind. Der Bevölkerungsschutz leistet auch Unterstützung bei der Aufrechterhaltung der Führungsfähigkeit, der Verteilung von Gütern und der Unterstützung hilfsbedürftiger Personen.

4.2 Terrorismus und Gewaltextremismus

Prävention

Der Bundesrat hat im September 2015 eine Strategie der Schweiz zur Bekämpfung des Terrorismus verabschiedet. Als Leitbild der Strategie gilt: In der Schweiz werden keine terroristischen Anschläge verübt; ihr Staatsgebiet wird weder für die Finanzierung, noch für die logistische Unterstützung, noch die Planung von terroristischen Aktivitäten im In- oder Ausland missbraucht. Die Bekämpfung des Terrorismus erfolgt dabei im Rahmen der Verfassung und des Völkerrechts, unter besonderer Berücksichtigung der Grund- und Menschenrechte. Die Schweiz wahrt dabei die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit und gewichtet im Zweifelsfall die Freiheit höher. International gilt die Schweiz als verlässliche, dem Völkerrecht verpflichtete und umsichtige Akteurin. Im Kampf gegen den Terrorismus ist die Schweiz in den vier Handlungsfeldern Prävention, Schutz, Repression und Krisenvorsorge aktiv. Sie setzt sich in ihrer Aussenpolitik für die Bekämpfung des Terrorismus und dessen Ursachen ein. Die Bekämpfung des Terrorismus ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden. Sie wird bundesintern departementsübergreifend und in Zusammenarbeit mit dem Ausland erfüllt. Für die Kooperation und Koordination im Innern wird auf Stufe Bund unter Einbezug der Kantone ein operatives Koordinationsgremium „Terrorismusbekämpfung“ geschaffen und betrieben.

Die Aussenpolitik setzt sich dafür ein, dass Terrorismus und Gewaltextremismus international umfassend und wirksam geächtet und bekämpft werden, wofür die Resolutionen des UNO-Sicherheitsrates, die entsprechenden internationalen Konventionen sowie die UNO-Strategie zur Bekämpfung des Terrorismus massgebend ist. Die Prävention von gewalttätigem Extremismus gewinnt hierbei deutlich an Bedeutung und spielt in der schweizerischen Strategie eine wichtige Rolle. Die Schweiz setzt sich in internationalen Organisationen wie der UNO, dem Globalen Forum zur Bekämpfung des Terrorismus, dem Europarat und der OSZE für einen globalen und integrativen Ansatz zur Prävention und Bekämpfung des Terrorismus ein. Ein Beispiel für Prävention ist die Unterstützung des in Genf angesiedelten Global Community Engagement and Resilience Fund, der sich auf Massnahmen konzentriert, die auf zivilgesellschaftlicher und wirtschaftlicher Ebene getroffen werden können. Damit bildet er eine wichtige Schnittstelle zwischen der Entwicklungszusammenarbeit, der Konfliktprävention und der Friedensförderung. Auch der Einsatz für möglichst verbindliche Regelungen zum Waffenexport, zur Abrüstung und Nichtweiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen ist zur Prävention von Terrorismus wichtig, weil damit verhindert werden kann, dass Waffen in falsche Hände gelangen. Mit der Teilnahme an internationalen Gremien und Diskussionen im In- und im Ausland kann die Aussenpolitik Informationen sammeln und Erkenntnisse austauschen, die für die nationale Terrorismusbekämpfung genutzt werden können. Weiter hat das EDA Massnahmen ergriffen, damit sich Schweizer Staatsangehörige im Ausland über Terrorismus-Risiken informieren können, und es verfasst Reisehinweise zu fast allen Ländern dieser Welt. Aktivitäten, um die Schweizer Bevölkerung und Wirtschaft für das Risiko von Entführungen durch Terrorristen zu sensibilisieren, wurden verstärkt. Das EDA hat seine Strukturen angepasst, um Entführungen durch Terroristen und Terroranschläge mit Schweizer Opfern möglichst gut bewältigen zu können. Dabei bleibt die Schweiz dem Grundsatz verpflichtet, keine Lösegeldzahlungen zu leisten, um terroristischen Aktivitäten nicht weiter Vorschub zu leisten. Die zivile Friedensförderung und die Entwicklungszusammenarbeit tragen dazu bei, Terrorismus und Gewaltextremismus durch die Sta-