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Vernehmlassung 2015/79: Bericht des Bundesrates über die Sicherheitspolitik der Schweiz · 91 Seiten

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Sicherheitspolitischer Bericht 2016 (Entwurf) Seite 64 _____________________________________________________________________________________

bilisierung von Konfliktregionen und den Aufbau funktionsfähiger Staatsstrukturen zu verhindern.

Der Nachrichtendienst beobachtet und analysiert terroristische und gewaltextremistische Entwicklungen im In- und Ausland und identifiziert verdächtige und potenziell gefährliche Personen und Organisationen, um Anschlagspläne rechtzeitig zu erkennen und Anschläge zu verhindern. Dazu arbeitet er eng mit fedpol, den Kantonspolizeien und Partnerdiensten im Ausland zusammen. Der Nachrichtendienst versucht auch, Bemühungen zur Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen frühzeitig zu erkennen. Auch im Sinne der Prävention wurde seit 2011 das Dschihadismus-Monitoring im Internet verstärkt, um sich radikalisierende Personen frühzeitig zu identifizieren. Stellt der Nachrichtendienst mögliche strafbare Handlungen im Zusammenhang mit terroristischen oder gewaltextremistischen Aktivitäten fest, leitet er die Erkenntnisse an die Strafverfolgungsbehörden weiter.

Die Polizei trifft ebenfalls eine Vielzahl von Massnahmen, um terroristische und gewaltextremistische Straftaten zu verhindern. Aus bundesbehördlicher Sicht gehören hier der operative Informationsaustausch und die Personenausschreibung auf nationaler und internationaler Ebene dazu, namentlich via Europol, Interpol, die europäische Police Working Group on Terrorism und das Schengener Informationssystem. Fedpol führt im Bereich Terrorismus und Gewaltextremismus gestützt unter anderem auf Hinweise des Nachrichtendienstes bei konkretem Verdacht Ermittlungen und operative Analysen durch, insbesondere auch im Internet, etwa zu dschihadistischen Aktivitäten. Fedpol hat den Auftrag, kriminelle (terroristische) Organisationen im Sinne von Artikel 260ter des Strafgesetzbuches zu identifizieren. Im Rahmen der von der Bundesanwaltschaft geführten Untersuchungen sammelt fedpol Beweise gegen Unterstützer solcher Organisationen, damit diese terroristische Vorbereitungshandlungen nicht zu Ende führen können und strafrechtlich belangt werden. Das seit Anfang 2015 gültige Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen „Al-Qaida“ und „Islamischer Staat“ sowie verwandter Organisationen erweitert und präzisiert die diesbezüglichen Straftatbestände und weist die Strafverfolgungskompetenz den Bundesbehörden zu. Weiter kann fedpol – auch auf Antrag des Nachrichtendienstes

– Einreiseverbote oder Ausweisungen gegen Ausländer verfügen, welche die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz gefährden. Zudem kann fedpol terroristisches oder gewaltextremistisches Propagandamaterial beschlagnahmen oder einziehen. Bei Propaganda über das Internet kann es die Löschung der betreffenden Internetseite verfügen, wenn das Material auf einem schweizerischen Rechner liegt; andernfalls kann es dem schweizerischen Provider empfehlen, die im Ausland gehostete Webseite zu sperren. Schliesslich ergreift fedpol Massnahmen zum Schutz der Bundesbehörden, völkerrechtlich geschützter Personen sowie der ständigen diplomatischen Missionen, konsularischen Posten und internationaler Organisationen. In allen diesen Bereichen findet jeweils eine enge Kooperation und Koordination von fedpol mit dem Nachrichtendienst, den Kantonspolizeien und anderen fallweise betroffenen Behörden statt. Im Falle besonderer Bedrohungslagen werden zur Anpassung des Abwehrdispositivs alle zuständigen Dienste auf Bundes- und Kantonsebene in einer Task Force zusammengezogen. Aufgrund der zunehmenden dschihadistisch motivierten Reisen nach Syrien und in den Irak wurde die Task-Force Tetra einberufen. Diese hat zusammen mit den Kantonen verschiedene Massnahmen erarbeitet und empfohlen, unter anderem die Sensibilisierung und Vernetzung der lokalen Behörden in den Kantonen und Gemeinden sei zu verbessern, damit Sympathisanten des terroristischen Dschihadismus frühzeitig erkannt und ihre Radikalisierung aufgehalten werden kann.

Die Zollverwaltung überwacht den grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehr und trägt damit dazu bei, dass terroristische oder gewaltextremistische Aktivitäten frühzeitig entdeckt werden. Sie sammelt Informationen über verdächtige Personen und potenziell gefährliche Güter (z.B. Dual-use-Güter, Kriegsmaterial) und verarbeitet sie in Faktenblättern oder Risikoprofilen oder gibt sie in die einschlägigen Datenbanken ein. Ein besonderes Augenmerk legt sie auf die Früherkennung falscher Identitäten beziehungsweise gefälschter Ausweise.