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Vernehmlassung 2015/79: Bericht des Bundesrates über die Sicherheitspolitik der Schweiz · 91 Seiten

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Sicherheitspolitischer Bericht 2016 (Entwurf) Seite 60 _____________________________________________________________________________________

und weil Stabilität, Sicherheit und Frieden nur dann nachhaltig bestehen können, wenn eine funktionierende Wirtschaft existiert. Auch die Armee ist ein Instrument des sicherheitspolitischen Engagements, aber dieser Aspekt spielt bei ihr eine deutlich geringere Rolle als in der Aussenpolitik. Ihr internationales Engagement besteht aus Beiträgen zur militärischen Friedensförderung und der Unterstützung humanitärer Hilfeleistungen. Was den Nachrichtendienst betrifft, ist er ausdrücklich kein Instrument für Engagement im Ausland: Die Schweiz verwendet nicht nachrichtendienstliche Mittel, um Vorgänge im Ausland zu beeinflussen.

Auch in Bezug auf die Zollverwaltung spielt Selbständigkeit im Vergleich zu anderen Ländern eine grössere Rolle. Die Schweiz ist zwar auch Mitglied des Schengen-Raums; sie hält aber daran fest, dass sie bei der Ausübung ihrer Grenzkontrolltätigkeiten eine grössere Selbständigkeit als die Mitgliedstaaten der EU hat und haben muss.

Der Bevölkerungsschutz, die Polizei und der Zivildienst wurden in der auf Selbständigkeit und Engagement fokussierten Darstellung nicht erwähnt, weil sie stärker auf die Erfüllung innerstaatlicher Aufgaben ausgerichtet sind. Aber auch sie können zu Instrumente des Engagements werden, zum Beispiel wenn Polizisten oder Angehörige des Grenzwachtkorps in internationalen Missionen zur Förderung des Friedens oder des Schutzes der Aussengrenzen des Schengen-Raums eingesetzt werden oder wenn das Labor Spiez mit der Analyse von Proben aus Gebieten vermuteten Einsatzes chemischer Waffen betraut wird.

4 Die sicherheitspolitischen Instrumente und ihr Beitrag zur Bekämpfung der Bedrohungen und Gefahren

Zu den sicherheitspolitischen Instrumenten der Schweiz gehören

- die Aussenpolitik,

- die Armee,

- der Bevölkerungsschutz,

- der Nachrichtendienst,

- die Polizei,

- die Wirtschaftspolitik,

- die Zollverwaltung,

- der Zivildienst.

Die sicherheitspolitischen Instrumente bestehen demnach sowohl aus operativen Elementen (Armee, Bevölkerungsschutz, Nachrichtendienst, Polizei, Zollverwaltung und Zivildienst) als auch Politikbereichen (Aussen- und Wirtschaftspolitik). Die Armee, der Bevölkerungsschutz, der Nachrichtendienst und die Polizei befassen sich praktisch ausschliesslich mit der Sicherheit der Schweiz, ihrer Bevölkerung und ihrer Infrastruktur. Für die Aussenpolitik, die Wirtschaftspolitik, die Zollverwaltung und den Zivildienst ist Sicherheit hingegen nur eines von mehreren Arbeitsgebieten. Darüber hinaus gibt es weitere Behörden, die zur Sicherheit der Schweiz beitragen, aber nicht den sicherheitspolitischen Instrumente zugerechnet werden, zum Beispiel das Informatiksteuerungsorgan des Bundes und das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation, die für den Bereich Cyber und dessen Sicherheit wichtig sind. Nicht zu den sicherheitspolitischen Instrumenten des Landes gehören auch private Sicherheitsfirmen, auch wenn sie zunehmend eingesetzt werden.

In früheren sicherheitspolitischen Berichten wurden die sicherheitspolitischen Instrumente mit ihren Aufgaben, Leistungen, Strukturen und Plänen zur Weiterentwicklung einzeln beschrieben. Für den vorliegenden Bericht wird eine andere Darstellung gewählt: Anhand der einzelnen Bedrohungen und Gefahren wird aufgezeigt, wie jedes der sicherheitspolitischen Instrumente zu