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Vernehmlassung 2015/79: Bericht des Bundesrates über die Sicherheitspolitik der Schweiz · 91 Seiten

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Sicherheitspolitischer Bericht 2016 (Entwurf) Seite 65 _____________________________________________________________________________________

Die Wirtschaftspolitik kann mit der Kontrolle von Exporten sensitiver Güter (z.B. Kriegsmaterial und Dual-use-Güter, die auch für die Herstellung von Massenvernichtungswaffen genutzt werden können) die Wahrscheinlichkeit verringern, dass solche in falsche Hände geraten und für terroristische Zwecke missbraucht werden. Ähnlich verhält es sich mit Sanktionen: Auch diese können dazu beitragen, dass Vermögenswerte und kritische Güter von Akteuren ferngehalten werden, die terroristische Aktivitäten betreiben oder unterstützen könnten.

Die Armee kann die Polizei durch Bewachung und Sicherung kritischer Infrastrukturen und Grossveranstaltungen unterstützen, wobei sie bei planbaren Ereignissen zur Bewältigung vorübergehender Belastungsspitzen eingesetzt werden soll und dies möglichst kurz, damit die zivilen Mittel nicht konkurrenziert werden.37 Bei einer grösseren oder anhaltenden terroristischen Bedrohung steht die Armee für Schutz- und Sicherungsaufgaben und eine Verstärkung des Luftpolizeidienstes zur Verfügung. Der Bundesrat kann die Benützung des gesamten Luftraumes oder das Überfliegen bestimmter Gebiete zeitweise oder dauernd einschränken oder verbieten. Ein eingeschränkter Luftraum wird mit Kampfflugzeugen kontrolliert. Besonders gefährdete Objekte und Räume können zudem mit bodengestützter Luftverteidigung geschützt werden, mit der sich Flugobjekte bekämpfen lassen, die unmittelbar angreifen und nicht mit anderen Massnahmen von ihrem Vorhaben abgebracht werden können. Bei Krisen im Ausland kann für den Schutz diplomatischer Vertretungen der Schweiz spezialisiertes militärisches Berufspersonal eingesetzt werden, namentlich Angehörige der Militärpolizei oder des Kommandos Spezialkräfte. Es kann auch nötig sein, schweizerische Staatsangehörige zu retten und in die Schweiz zurückzuführen; solche Einsätze erfolgen in der Regel in Kooperation mit ausländischen Streitkräften. Mit der militärischen Friedensförderung trägt die Armee dazu bei, Konfliktregionen zu stabilisieren und damit das Entstehen und Festsetzen von Terrorismus in solchen Gebieten zu verhindern.

Abwehr und Bewältigung

Die Polizei hat bei terroristischen oder gewaltextremistischen Vorfällen die Einsatzverantwortung. Sie hat die vordringliche Aufgabe, umgehend eine Situationsanalyse vorzunehmen und alle Schutzmassnahmen zu treffen, die geeignet sind, die Gefahr von weiteren Anschlägen oder Vorfällen einzudämmen. Sie koordiniert die notwendigen Massnahmen mit den Partnern im Bereich der Sicherheit. Wenn nötig, fordert die örtlich zuständige Polizei im Rahmen der Vereinbarung über die interkantonale Polizeizusammenarbeit (IKAPOL) Unterstützung an durch andere Polizeikorps, durch den von der KKPKS geführten nationalen Führungsstab Polizei oder, sofern es sich um eine länger andauernde und grossflächige Bedrohung handelt, subsidiäre Unterstützung durch die Armee an. Die Polizei hat zudem den Tathergang und die Täterschaft zu ermitteln und allenfalls eine Fahndung einzuleiten. Gleichzeitig eröffnet die zuständige Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung, womit die Polizei als Gerichtspolizei ihrer Aufsicht und ihren Weisungen untersteht. Terrorismusfinanzierung, Beteiligung an oder Unterstützung einer kriminellen (terroristischen) Organisation und Verbrechen, die von solch einer Terrororganisation ausgehen, begründen Bundeszuständigkeit. Bei Hinweisen oder konkretem Verdacht auf solche terroristischen Straftaten obliegt es fedpol, Ermittlungen aufzunehmen, beziehungsweise der Bundesanwaltschaft, eine Strafuntersuchung zu eröffnen.

Im Falle eines Terroranschlags mit Folgen, die von den zivilen Behörden nicht allein bewältigt werden könnten, würde die Armee für Schutz- und Sicherungsaufgaben im Hinblick auf weitere Anschlagsversuche und für subsidiäre Hilfs- und Rettungseinsätze eingesetzt. Sie hat dazu ge-

37 Sicherungseinsätze zur Unterstützung der zivilen Behörden haben einen wesentlichen Einfluss auf die Weiterentwicklung der Armee, insbesondere auf die Ausbildung und Ausrüstung. Die Armee bewahrt ihre Fähigkeiten zum bewaffneten Kampf; sie verstärkt gleichzeitig ihre Fähigkeiten zum verhältnismässigen Einsatz mit nichtletalen Mitteln in einem zivilen Umfeld.