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Vernehmlassung 2015/79: Bericht des Bundesrates über die Sicherheitspolitik der Schweiz · 91 Seiten

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Sicherheitspolitischer Bericht 2016 (Entwurf) Seite 75 _____________________________________________________________________________________

Via Aussenpolitik engagiert sich die Schweiz international im Kampf gegen den Klimawandel, der als eine der wesentlichen Ursachen für die Zunahme von Naturkatastrophen gilt. Sie nimmt dazu an internationalen Verhandlungen (z.B. zur Reduktion des CO2-Ausstosses) teil und unterstützt via Entwicklungszusammenarbeit Projekte, die auch die Bekämpfung des Klimawandels und seiner Folgen zum Ziel haben, zum Beispiel nachhaltige Landwirtschaft. Die Verminderung von Katastrophenrisiken ist ein Schwerpunktthema der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe. Im Fokus stehen sowohl rasch eintretende Katastrophen wie Überschwemmungen als auch „schleichende“ Naturkatastrophen wie Dürren.

Zivildienstleistende mit Spezialkenntnissen werden zur Vorbeugung von Katastrophen und Notlagen eingesetzt, beispielsweise zur Erstellung von Notfallplänen und Gefahrenkarten auf Stufe Bund und Kantone.

Bewältigung

Der Bevölkerungsschutz ist auf die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen ausgerichtet und deshalb das primäre Einsatzinstrument. Geführt und koordiniert werden die Einsätze von den kantonalen, regionalen und kommunalen Führungsorganen und den Einsatzkräften vor Ort. Diese koordinieren auch die Einsätze der Partnerorganisationen (Polizei, Feuerwehr, Sanitätswesen, technische Betriebe, Zivilschutz). Mit dem Alarmierungssystem (Polyalert und Sirenen) wird die Bevölkerung alarmiert; Informationen und Verhaltensanweisungen werden via Radio übermittelt. Künftig soll auch die Alarmierung und Information über Mobiltelefone und weitere Kanäle ermöglicht werden. Zur Erhöhung der Durchhaltefähigkeit der Partnerorganisationen kommt primär der Zivilschutz zum Einsatz. Er unterstützt die Führungsorgane, betreut die betroffene oder evakuierte Bevölkerung, schützt Kulturgüter, führt Ortungen und Rettungen durch, betreibt Schadensbegrenzung und leistet Instandstellungsarbeiten. Je nach Ausmass des Ereignisses ist eine enge Zusammenarbeit mit den Organen des Bundes, insbesondere dem Bundesstab ABCN und der Nationalen Alarmzentrale sowie weiteren Organisationen (z.B. Armee, Schweizerisches Rotes Kreuz) erforderlich. Der Bund stellt den Kantonen zudem spezialisierte Mittel zur Verfügung; im ABC-Bereich beispielsweise die Expertise des Labors Spiez und die Einsatz-Equipe des VBS. Bei Notlagen im Asylbereich soll der Zivilschutz künftig vermehrt Betreuungsaufgaben wahrnehmen.

Die Polizei kommt in der Bewältigung von Katastrophen und Notlagen in zwei Rollen zum Einsatz. Einerseits ist sie selbständig in ihrer Hauptaufgabe (Sicherstellung von Ruhe und Ordnung) tätig. Anderseits wird sie als Element des Bevölkerungsschutzes im Verbund mit Feuerwehr, Sanität, technischen Betrieben und dem Zivilschutz eingesetzt, wenn es um die Bewältigung einer Katastrophe oder Notlage geht.

Die Armee unterstützt im Falle einer grösseren Katastrophe oder Notlage die zivilen Behörden. Die militärische Katastrophenhilfe umfasst Beratung der zivilen Führungsorgane, Zurverfügungstellung von Material und Einrichtungen und den Einsatz von Truppen für Ortung, Rettung und Evakuation, Brandbekämpfung, die Überwindung von Hindernissen und Gewässern, Wasserwehr, Offenhalten von Verkehrsverbindungen, und Dekontamination. Mit ihren Sensoren (z.B. Luftaufklärung) kann die Armee Beiträge an das Lagebild leisten. Im Sanitätsdienst kann sie das zivile Gesundheitswesen unterstützen, wenn eine grosse Anzahl von Patienten versorgt werden muss. Zudem kann die Armeeapotheke mithelfen, die Notversorgung der Bevölkerung mit Medikamenten und weiteren Pharmaprodukten sicherzustellen.40 Die Armee kann die zivilen Behörden auch mit einem krisenresistenten und sicheren Kommunikationsnetz unterstützen. Von besonderer Bedeutung im Katastrophenfall ist die Alarmierung und Information der Bevöl-

40 Die Armee hat hingegen nicht mehr die Aufgabe, Flüchtlinge zu betreuen. Die dafür notwendigen Betreuungsformationen wurden mit der Armeereform XXI aufgelöst. Diese Aufgabe wird seither durch den Bevölkerungsschutz wahrgenommen.