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Vernehmlassung 2015/79: Bericht des Bundesrates über die Sicherheitspolitik der Schweiz · 91 Seiten
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Sicherheitspolitischer Bericht 2016 (Entwurf) Seite 72 _____________________________________________________________________________________
300 städtischen und kommunalen Polizeikorps unterschiedlicher Grössen und fedpol. Die Polizeikorps verstehen sich als Teile eines Gesamtsystems und gewährleisten in enger Zusammenarbeit die innere Sicherheit der Schweiz und ihrer Bevölkerung. Um kantons- und landesübergreifende Herausforderungen meistern zu können, bestehen im Rahmen von vier überkantonalen Polizeikonkordaten und weiteren Vereinbarungen verschiedene Formen der Zusammenarbeit. Der Bund ist in einzelnen, begrenzten Polizeibereichen zuständig und ist zentrale Anlaufstelle für die nationale und internationale Polizeizusammenarbeit. Fedpol als Polizeibehörde des Bundes ist insbesondere zuständig für organisierte Kriminalität, Terrorismus, Geldwäscherei und Korruption, da dies typischerweise grenzüberschreitende Phänomene sind. Das EJPD hat den Auftrag zur Früherkennung der pekuniär motivierten Schwerstkriminalität innerhalb der Strafverfolgungszuständigkeit des Bundes und legt gestützt auf eine Beurteilung der Bedrohungslage eine kriminalstrategische Priorisierung fest. Erstmals erfolgte dies für die Legislaturperiode 2007 bis 2011. Diese Priorisierung wie auch jene für die Legislaturperiode von 2012 bis 2015 genehmigte der Bundesrat jeweils auf Antrag des EJPD im Einvernehmen mit der Bundesanwaltschaft. Diese Bedrohungslage zur kriminalstrategischen Priorisierung des Bundes zeigte, dass die Tätergruppen vieler Kriminalitätsbereiche in den letzten Jahren noch mobiler geworden sind. Die Schweiz hat deshalb die internationale Polizeikooperation auf allen Ebenen intensiviert. Auf globaler Ebene wurde die Zusammenarbeit mit Interpol verstärkt. Mit der Umsetzung des Schengen-Assoziierungsabkommens wurde die polizeiliche Zusammenarbeit mit der EU intensiviert. Dabei hat sich das Schengen-Informationssystem als effizientes Instrument zur europaweiten Fahndung erwiesen. Seit 2006 ist die Schweiz auch Partner des europäischen Polizeiamts Europol. Schliesslich ermöglichen die bilateralen Polizeiverträge mit den Nachbarstaaten, das Netz der Schweizer Polizeiattachés sowie die beiden Polizei- und Zollkooperationszentren mit Italien und Frankreich eine enge und tägliche Zusammenarbeit auf bilateraler Ebene. Ein weiterer Ausbau und eine lagebedingte Anpassung der internationalen Polizeikooperation sind geplant. Auf EU-Ebene stehen für die Schweiz eine Assoziierung an die Prümer-Beschlüsse sowie der Zugang der Schweizer Strafverfolgungsbehörden zu Eurodac im Vordergrund. Bei der Prümer-Zusammenarbeit geht es in erster Linie um den erleichterten Abgleich von Fingerabdrücken, DNA-Profilen und Fahrzeughalterdaten mit dem Ausland. Der Zugang zu Eurodac würde den Schweizer Strafverfolgungsbehörden ermöglichen, zu prüfen, ob eine Person bereits einen Asylantrag gestellt hat oder bei der illegalen Einreise aufgegriffen worden ist.
Die Zollverwaltung kann in ihren Kontrollen an der Grenze oder im Grenzraum bei konkreten Hinweise nach Personen fahnden und diese gegebenenfalls für die zuständigen Strafverfolgungsbehörden vorläufig festnehmen. Findet sie Diebesgut, deliktrelevante Gegenstände oder Barmittel im Rahmen der Kontrollen, beschlagnahmt sie diese und überweist sie den zuständigen Strafverfolgungsbehörden. Die Kontrollen des grenzüberschreitenden Warenverkehrs erschweren die organisierte Kriminalität und den gewerbe- und bandenmässigen Warenschmuggel mit Fokus auf Waren, die mit hohen Abgaben belastet sind oder einen hohen Wert haben. Die Zollverwaltung greift dabei aber auch verbotene Waren wie Betäubungsmittel und Waffen auf. Beim Personenverkehr bekämpft sie die organisierte Kriminalität, insbesondere in den Bereichen Menschenschmuggel und Schleusungskriminalität, indem sie mutmassliche Schlepper und geschleppte Personen anhält. In der internationalen Zusammenarbeit leistet die Zollverwaltung in den genannten Bereichen auch Amts- und Rechtshilfe.
Die Armee kann die Polizei und das Grenzwachtkorps vor allem bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität subsidiär unterstützen, beispielsweise mit Luftaufklärungsmitteln, bei der Überwachung von Grenzgewässern oder – zur personellen Verstärkung – mit Angehörigen der Militärpolizei.