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Vernehmlassung 2015/79: Bericht des Bundesrates über die Sicherheitspolitik der Schweiz · 91 Seiten
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Sicherheitspolitischer Bericht 2016 (Entwurf) Seite 76 _____________________________________________________________________________________
kerung, wozu auch ortsfeste und mobile Rundfunksysteme der Armee herangezogen werden können. Hilfseinsätze können die gleichzeitige Errichtung eines Sicherheitsdispositivs erfordern. Militärische Katastrophenhilfe kann schliesslich auch im grenznahen Ausland oder als Teil der humanitären Hilfe weltweit geleistet werden. Die Armee stellt der Rettungskette vor allem Rettungsspezialisten und bei Bedarf militärische Lufttransportmittel zur Verfügung.
Eine Katastrophe oder Notlage kann auch die Versorgung stören. Die Wirtschaftspolitik hat mit der wirtschaftlichen Landesversorgung ein Instrument, um die Versorgung mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen so weit wie möglich sicherzustellen.
Wo Personalressourcen zur Bewältigung von Katastrophen und Notlagen fehlen oder nicht ausreichen, kann der Zivildienst ordentliche oder ausserordentliche Einsätze leisten; Letztere sind bei Vorliegen einer besonderen oder ausserordentlichen Lage durch den Bundesrat anzuordnen. In Notlagen wie Pandemien oder zur Bewältigung von grossen Flüchtlingsbewegungen können Zivildienstpflichtige mit Einsatzerfahrung in den Bereichen Pflege und Betreuung Unterstützung leisten. Für die Bewältigung von Katastrophen besteht kein Bedarf, den Zivildienst zu einer weiteren Partnerorganisation im Bevölkerungsschutz weiterzuentwickeln, doch ist die Zuweisung von Zivildienstpflichtigen an andere im Einsatz stehende zivile Leistungserbringer möglich. Das Angebot des Zivildienstes liesse sich für künftige Einsätze bei der Bewältigung von Katastrophen und Notlagen noch optimieren. In der meist langandauernden Regenerationsphase nach Katastrophen und Notlagen kann der Zivildienst aufgrund seiner hohen Durchhaltefähigkeit (grosse Anzahl von Zivildienstpflichtigen und mögliche lange Einsatzdauer) konstante Unterstützung zur Wiederherstellung der normalen Lage leisten.
Die Aussenpolitik koordiniert im Falle einer grossen Katastrophe oder Notlage in der Schweiz die Kontakte ins Ausland, zur Veranlassung länderübergreifender Massnahmen oder zur Koordination internationaler Hilfeleistungen für die Schweiz. Mit der humanitären Hilfe leistet die Schweiz international einen Beitrag zur Rettung von Leben und Linderung von Leiden, namentlich für von Naturkatastrophen oder bewaffneten Konflikten heimgesuchte Menschen.
Im Katastrophenfall kann die Zollverwaltung den grenzüberschreitenden Personen- und Warenverkehr regulieren. Wenn nötig, kann sie den Personenverkehr auf ein Minimum reduzieren oder ihn leiten (z.B. über Quarantänestationen im Falle einer Pandemie). Sie kann die Einfuhr von Waren aus Katastrophengebieten verhindern (z.B. aus radioaktivitätsverseuchten Gebieten), aber auch die Einfuhr von unterstützenden Mitteln für die Katastrophenbewältigung erleichtern.
4.7 Anpassungsbedarf bei den Instrumenten der Sicherheitspolitik
Die Instrumente der Sicherheitspolitik müssen immer wieder angepasst werden, damit sie auf die aktuellen und sich abzeichnenden Bedrohungen und Gefahren ausgerichtet sind und ihre Aufgaben und Ressourcen in einem nachhaltigen Gleichgewicht stehen. In früheren Berichten des Bundesrats über die Sicherheitspolitik der Schweiz wurden Aufbau, Aufgaben und weitere Aspekte der sicherheitspolitischen Instrumente beschrieben; nicht aber ihr Zusammenwirken in der Prävention, Abwehr und Bewältigung von Bedrohungen und Gefahren. Für diesen Bericht wurde ein umgekehrtes Vorgehen gewählt: Im Zentrum steht, für welchen Fall welches Instrument welche Beiträge leisten kann. Bei diesem Ansatz besteht das Risiko, dass die strukturellen Aspekte der einzelnen sicherheitspolitischen Instrumente vernachlässigt und ihre Reformbedarf ignoriert werden könnte.
Der Anpassungsbedarf der einzelnen Instrumente und laufende Reformprojekte, die einen oder mehrere dieser Instrumente betreffen, stellen sich folgendermassen dar (Stand August 2015):