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Vernehmlassung 2015/79: Bericht des Bundesrates über die Sicherheitspolitik der Schweiz · 91 Seiten

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Sicherheitspolitischer Bericht 2016 (Entwurf) Seite 74 _____________________________________________________________________________________

Die starke Vernetzung der eigenen Wirtschaft mit der Weltwirtschaft bewegt die Schweiz vermehrt dazu, auch in Fragen der Versorgung mit dem Ausland zu kooperieren. Bewirtschaftungsmassnahmen im Inland bedürfen auch deshalb einer Abstimmung mit Massnahmen der umliegenden Länder, um ein Abfliessen knapp gewordener Güter ins Ausland zu verhindern. Ein internationaler Informationsaustausch und die Beteiligung an gemeinsamen Vorkehrungen liegen im Versorgungsinteresse der Schweiz.

Mit ihren Logistik- und Transportmitteln kann die Armee im Falle einer Versorgungsstörung die zivilen Behörden bei der Verteilung von Gütern subsidiär unterstützen. Mit der Armeeapotheke verfügt sie überdies über die Fähigkeit zur Produktion von Medizinalprodukten und zur entsprechenden Notversorgung der Bevölkerung im Rahmen des Koordinierten Sanitätsdienstes. Wenn Versorgungsstörungen zu gewalttätigen Ausschreitungen oder Plünderungen Anlass geben, kann die Armee ausserdem die Polizei unterstützen.

Der Bevölkerungsschutz hat mit dem Inventar der kritischen Infrastrukturen eine Grundlage für die Prioritätensetzung bei Versorgungsengpässen, und er trägt mit Personen und Material zur Bewältigung von Versorgungsstörungen bei. Bei Engpässen in der Energieversorgung oder bei Ausfällen kritischer Infrastrukturen sind vor allem die technischen Betriebe (Energieversorgung, Wasserversorgung und -entsorgung, Kommunikation, Verkehr) betroffen. Auch hier kann der Zivilschutz Unterstützung leisten und die Durchhaltefähigkeit erhöhen.

Die Aussenpolitik kann über Verhandlungen oder Vermittlung dazu beitragen, dass Konflikte, die zu Versorgungsstörungen geführt haben, gelöst werden oder dass Lösungen gefunden werden, um trotz Weiterbestehen der Konflikte ihre Auswirkungen auf die Versorgung zu mindern oder zu beseitigen.

Der Polizei hat die Aufgabe, auch bei gravierenden, länger anhaltenden Versorgungsstörungen die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Diese könnte gefährdet sein, wenn es infolge akuter Mangellagen zu gewalttätigen Ausschreitungen oder Plünderungen käme.

Die Zollverwaltung kann wenn nötig eine möglichst hindernisfreie grenzüberschreitende Versorgung erleichtern.

Der Nachrichtendienst kann auch im Fall einer Versorgungskrise für die Informationsbeschaffung eingesetzt werden.

4.6 Katastrophen und Notlagen

Prävention

Im Bevölkerungsschutz werden auf der Grundlage des integralen Risikomanagements und einer systematischen Risikoanalyse Massnahmen zur Prävention, inklusive Vorsorge und Einsatzvorbereitung, getroffen. Präventionsmassnahmen im engeren Sinne haben zum Ziel, die Verletzlichkeit und das potenzielle Schadensausmass zu verringern. Sie können raumplanerische und baulich-technische Massnahmen wie etwa Gefahrenkarten und Hochwasserschutzbauten umfassen. Vorsorgemassnahmen dienen der Vorbereitung für die Bewältigung. Systeme für die Warnung und Alarmierung sowie Telematik-Systeme stellen die Information und Kommunikation unter den verantwortlichen Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit auf allen Staatebenen sowie mit der Bevölkerung sicher. Die einzelnen Einsatzformationen bereiten sich personell, ausbildungsmässig und materiell auf den Einsatz vor.

Die Armee unterstützt die zivilen Behörden, vor allem die kantonalen Führungsorgane, aber auch zivile Partner wie die Betreiber von Kernkraftwerken, bei der Sicherstellung der Bereitschaft, indem sie diesen Führungsnetze und Führungsinfrastrukturen zur Verfügung stellt und sich an der Ausbildung des Personals im Krisenmanagement beteiligt.