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Vernehmlassung 2015/79: Bericht des Bundesrates über die Sicherheitspolitik der Schweiz · 91 Seiten
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Sicherheitspolitischer Bericht 2016 (Entwurf) Seite 80 _____________________________________________________________________________________
oder gefährdet sind, die also mehrere Kantone, die ganze Schweiz oder das benachbarte Ausland betreffen. Der Bundesrat hat im Anschluss an die Sicherheitsverbundsübung 2014 beschlossen, den Bundesstab ABCN bezüglich Mandat, Funktion, Struktur, Zusammensetzung und Bezeichnung grundlegend zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Er soll Entscheidungsgrundlagen erarbeiten, die vom Bundesrat, den Bundesämtern, den Kantonen oder den Betreibern kritischer Infrastrukturen im Ereignisfall benötigt werden. Dazu soll er auf nationaler Ebene die Grundlagen für das Krisenmanagement bei bevölkerungsschutzrelevanten Ereignissen sicherstellen, bei Bedarf für das federführende Departemente Anträge für den Bundesrat vorbereiten und die Bundesämter, Kantone und Betreiber kritischer Infrastrukturen konzeptionell unterstützen. Zusätzlich soll er die Führungsunterstützung mit dem Lageverbund, der Lagedarstellung und dem Ressourcenmanagement sicherstellen. Der Bundesstab ABCN besteht aus einer Direktorenkonferenz und einer Fachkonferenz, die zusammen mit den Kantonen und weiteren Partnern Vorsorgeplanungen erarbeitet. Die für die Ereignisbewältigung relevanten Bundesämter sind in der Direktorenkonferenz durch ihre Direktoren und in der Fachkonferenz durch ihre Fachspezialisten vertreten, wobei ereignisspezifisch auch weitere Stellen einbezogen werden können. Im Ereignisfall würde die Fachkonferenz zum Planungsstab, und zusätzliche Stabsorgane für Einsatz, Support und Strategie kämen dazu. Der Vorsitz des Bundesstabes wird in der normalen Lage durch den Direktor des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz wahrgenommen. Im Ereignisfall kann der Vorsitz durch das federführende Amt übernommen werden. Die Modalitäten des Einbezugs der Kantone sind noch festzulegen; der Grundsatz, dass die Kantone substanziell einbezogen werden, steht aber bereits fest.
Der Führungsstab Polizei, der bei der Bewältigung von polizeilichen Grossereignissen eine ähnliche Rolle spielen kann wie der Bundesstab ABCN bei bevölkerungsschutzrelevanten Ereignissen, wird weiter unten beschrieben, weil er seinen Ursprung im Krisenmanagement der Kantone hat. Der Bund ist an diesem Führungsstab beteiligt.
Ein Beispiel für einen themenspezifischen Stab ist der Sonderstab für Geiselnahme und Erpressung, der sich mit erpresserischen Krisensituationen befasst, die in die Bundeszuständigkeit fallen. Als Sonderstab ist er interdepartemental zusammengesetzt und dem Vorsteher oder der Vorsteherin des EJPD unterstellt. Die Kantone sind auch vertreten.43
Das Krisenmanagementzentrum im EDA führt das auslandbezogene Krisenmanagement. Es wird in Krisen und Notlagen, wie zum Beispiel bewaffneten Konflikten, politischen Unruhen, Naturkatastrophen, Grossunfällen, Attentaten und Entführungen aktiv. In der Krise steuert und koordiniert es alle vom Bund eingesetzten Mittel zum Schutz von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern im Ausland. Das Krisenmanagementzentrum EDA kann jederzeit einen Krisenstab oder eine interdepartementale Task-Force aktivieren, der alle an der Lösung einer Krise beteiligten Verwaltungsstellen angehören. Die Vertretungen im Ausland sind für Krisenmanagement und Sicherheit ausgebildet, und sie können rasch verstärkt werden. Für die Betreuung von Schweizern und Schweizerinnen im Ausland und deren Rückführung im Krisenfall bestehen definierte Abläufe. Das Krisenmanagementzentrum war in den vergangenen Jahren in durchschnittlich 12 bis 16 Ereignissen pro Jahr aktiv.
Strategische Führungsübungen
Strategische Führungsübungen sind Stabsrahmenübungen auf strategischer Ebene, die vom Bundesrat angeordnet werden. Thematisch liegt der Fokus auf der Gesamtpolitik, nicht allein nur auf der Sicherheitspolitik (1997: Informationskrieg und Terrorismus, 2005: Influenza-Pandemie, 2009: Strommangellage und grossflächiger Stromausfall, 2013: massiver Cyber-Angriff). Strategische Führungsübungen werden alle vier Jahre durch die Bundeskanzlei organi-
43 Verordnung über den Sonderstab Geiselnahme und Erpressung (SR 172.213.80).