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Vernehmlassung 2015/79: Bericht des Bundesrates über die Sicherheitspolitik der Schweiz · 91 Seiten

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Sicherheitspolitischer Bericht 2016 (Entwurf) Seite 81 _____________________________________________________________________________________

siert, das Szenario wird jeweils durch den Bundesrat festgelegt. Ziel dieser Übungen ist, sich interdepartemental mit Krisen auseinanderzusetzen und die politischen Massnahmen zu definieren, die in einem Ereignisfall auf Stufe Bund entschieden werden müssen. Damit soll auch die interdepartementale Zusammenarbeit überprüft werden, einschliesslich der Kommunikationsprozesse in einer Krise. Teilnehmer sind der Bundesrat sowie die Krisenstäbe der Departemente und der Bundeskanzlei. Weitere Akteure und Organisationen ausserhalb der Bundesverwaltung (z.B. Betreiber von kritischen Infrastrukturen, Wirtschaft, Kantone und Medien werden in der Regel von der Übungsregie markiert. Strategische Führungsübungen haben wiederholt Impulse für die Verbesserung der Vorbereitung auf Krisen und die Schliessung diesbezüglicher Lücken gegeben so bei der Planung für Pandemien und bei der Stromversorgungs- und Cyber-Sicherheit der Schweiz.

Im Rahmen der laufenden Gesamtplanung der grossen Übungen für den Zeitraum 2016-2023 wird geprüft, wie in Zukunft strategische Führungsübungen und Sicherheitsverbundsübungen miteinander verbunden werden sollen.

Kein permanenter Krisenstab auf Stufe Bund

Ein oft vorgebrachtes Anliegen besteht darin, dass der Bund einen einzigen und permanenten Krisenstab für alle Arten von Krisen, unbesehen ihrer Thematik, bilden sollte, analog zu den kantonalen Führungsstäben oder -organisationen. Obwohl eine solche Lösung einige Vorteile hätte (kein Zweifel über die richtige Ansprechstelle, permanent hohe Bereitschaft des Stabes, Beherrschung der Stabsarbeit), ist sie aus mehreren Gründen nicht machbar oder sinnvoll:

 Im Gegensatz zu den meisten anderen Ländern hat die Schweiz eine kollektive Führung, den

Bundesrat. Bei hierarchischen Strukturen, die auf der obersten Stufe eine Person haben, ist die organisatorische Ansiedlung eines obersten Krisenstabes gegeben; bei sieben gleichberechtigten Vorstehern thematisch verschieden gelagerter Departemente ist dies nicht der Fall. Auf kantonaler Ebene ist dies eher möglich, weil die Themenvielfalt dort etwas geringer und die Verwaltung überschaubarer ist. Die permanente Ansiedlung eines thematisch universalen Krisenstabes in einem Departement wäre nur zu dem Preis möglich, dass er sich auf Formales beschränken und die Inhalte den Fachleuten überlassen würde.

 Dieser formale Aspekt der Stabsarbeit (Strukturierung der Abläufe, Organisation des Stabes,

Anwendung standardisierter Verfahren) ist aber weniger wichtig als die inhaltliche Expertise zum konkret vorliegenden Problem. Diese ist in einer Krise, in der Sorgfalt und Umsicht besonders wichtig sind, von noch grösserer Bedeutung als in der normalen Lage. Ein permanenter Krisenstab könnte zwar hilfreich sein, aber nur zur Unterstützung bezüglich Organisation und Abläufen; Krisenmanagement ist nicht eine Kunst, die ohne Sachkenntnis und unabhängig vom Gegenstand angewandt werden kann.

 Wenn das in der normalen Lage zuständige Personal in einer Krise das Feld räumen und

Krisenmanagern überlassen müsste, würde der Widerstand noch erhöht, eine Krise als solche zu erkennen und zu behandeln, weil dieses auf eine Selbstentmündigung hinausliefe.

 Wenn der Krisenstab der Bundespräsidentin oder dem Bundespräsidenten zugewiesen wäre,

müsste die administrative und organisatorische Eingliederung des Stabs jedes Jahr wechseln; es sei denn, man würde einen eigentlichen Präsidialstab bilden, was möglicherweise der Verwaltung zulasten des Magistraten zu viel Gewicht geben würde. Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident hat zudem gegenüber den Departementsvorstehenden keine erweiterten Entscheidkompetenzen, jenseits der eng definierten vorsorglichen Massnahmen in dringlichen Fällen. Eine Zuweisung an die Bundeskanzlei erscheint für die Durchschlagskraft eines Krisenstabes auch als ungünstig.