Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/10: Verordnung des EDI über die Festsetzung des Beitrags für die allgemeine Krankheitsverhütung · 33 Seiten
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Die SSPH hält fest, dass die vorgeschlagene Erhöhung ein absolutes Minimum sei. Sie würde eine grössere Erhöhung begrüssen. Zudem sei sicherzustellen, dass die dadurch generierten höheren Beiträge an die Präventionsprogramme der Stiftung nicht dazu führten, dass andere Partner ihr Engagement im Bereich der Prävention zurückfahren. Des Weiteren ist es der SSPH ein Anliegen, dass die Mittel bei Bedarf auch für andere Bereiche eingesetzt werden können, namentlich für Evaluation und Forschung. Im Hinblick darauf, dass die vorgeschlagene Erhöhung kaum dem reellen Bedarf der Ausgaben für die Prävention gemäss Art. 19 KVG entspreche, sei es ausserdem unverständlich, dass jede weitere Erhöhung des Prämienzuschlags bis 2024 ausgeschlossen werde.